Richter weist Klage ab
Zerbst (ak) l Das Amtsgericht in Zerbst beschäftigte sich gestern in einem Zivilprozess mit der Frage, ob ein Jugendlicher, der bei einem Zerbster Geschäftsmann Räume für eine eigene Firma angemietet hatte, offene Mietrechnungen zu zahlen habe.
Zu Verfahrensbeginn entschied Richter Markus Simmer über Anträge der Beklagtenseite, die Öffentlichkeit auszuschließen. Mit Verweis auf Paragraf 171 des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde dem zugestimmt.
Im Fall geht es um einen Jugendlichen, der zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages 15 Jahre alt war. Nachdem der junge Zerbster keine Miete gezahlt hatte, wurde er durch den Vermieter angezeigt. In der Summe geht es um etwa 670 Euro. Richter Simmer wies die Klage gestern ab. Grundlage für die Entscheidung ist wiederum Paragraf 112 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach nur mit Einverständnis des gesetzlichen Vertreters ein Minderjähriger unbeschränkt geschäftsfähig ist.
Gegen den inzwischen 16-jährigen Schüler liegen weitere Anzeigen wegen nicht bezahlter Rechnungen, darunter eines zweiten Vermieters, von Zerbster Geschäftsleuten vor. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau gegen den jungen Mann. Dabei geht es unter anderem um Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung.