Amtsgericht Zerbst: Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit 12-Jähriger Sexueller Missbrauch: 30 Monate Haft für Zerbster
Wegen sexuellen Missbrauchs stand gestern ein 29-jähriger Zerbster vor Gericht. Er soll mit einer damals Zwölf- und heute 13-Jährigen vom Sommer 2010 bis zum Februar 2011 etwa 40 mal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt.
Zerbst. Die Aussagen des ehemaligen Paares Melanie B.* und Marco F.* (beide aus Zerbst) widersprachen sich in vielen Punkten deutlich: Bei der Polizei hatte Melanie angegeben, im Zeitraum von September 2010 bis Februar 2011 bis zu 40-mal mit dem Beschuldigten, der ihr "fester Freund" war, Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Sie sagte außerdem, dass Marco F. von ihrem Alter gewusst habe.
Der Beschuldigte bestritt das. "Ich wusste nicht, wie alt sie ist", sagte er zu Richterin Katrin Benedict. Das konnte schnell widerlegt werden. Melanies Mutter sagte aus, bei ihrer ersten Begegnung mit dem Beschuldigten hätte sie gesagt: "Finger weg, meine Tochter ist erst 12". Am 3. September ließ sie ihre Tochter von der Polizei aus der Wohnung von Marco F. holen. "Spätestens da haben Sie gewusst, dass das Mädchen 12 Jahre alt war, und dass Sie etwas Verbotenes tun", so die Staatsanwältin.
Marco F. räumte den Geschlechtsverkehr in fünf Fällen ein. "Ich kam an meine Tochter nicht mehr heran", gestand die Mutter. Auch mit Marco F. wollte sie reden. "Ich appellierte an seinen Verstand, aber da führte kein Weg hin."
Melanie B. gab an, vom Beschuldigten schwanger zu sein. Auch hier widersprachen sich die Aussagen. Während das Mädchen sagte, dass das Paar nur am Anfang verhütet hätte, war Marco F. sicher, immer ein Kondom benutzt zu haben. Er bezweifelt die Vaterschaft.
"Warum haben Sie das gemacht?", fragte Richterin Katrin Benedict simpel. "Ich war verliebt", erwiderte der Angeklagte.
Dann habe er allerdings eine andere Frau kennengelernt, sich in diese verliebt und mit Melanie per SMS Schluss gemacht.
"Von Liebe kann hier keine Rede sein", fasste die Richterin dieses Verhalten in ihrer Urteilsbegründung zusammen. "Sie wollten schnellen Sex und die naive Melanie kam ganz gelegen."
Auch die als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Jugendamtes beschrieb Melanie in ihrer Einschätzung als etwas einfältig. "Es fällt ihr sehr schwer, sich an Normen und Grenzen zu halten." Das Jugendamt betreut die Familie des Mädchens seit 2007. Durch die "äußerst ungünstige Konstellation" mit Marco F. sei es zur Eskalation gekommen.
Nachdem Melanies Mutter von der Schwangerschaft ihrer Tochter erfuhr, erstattete sie Anzeige. "Ich bin ein herzensguter Mensch, aber irgendwann ist das Maß voll."
Melanie verstrickte sich bei ihrer Aussage in etliche Widersprüche und konnte sich an ihre Worte bei der Polizei nicht mehr erinnern. Deshalb stellte die Staatsanwältin den Antrag, die Anklage von 40 auf fünf Fälle zu senken. Sie forderte vier Jahre Haft. Melanie und ihre Mutter traten als Nebenklägerinnen auf. Ihr Anwalt schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwältin an. Der Anwalt des Beschuldigten versuchte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe zu erwirken. "Schließlich haben die beiden sich geliebt."
Das Gericht blieb mit 2,5 Jahren unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich. Die Initiative ging auch von Melanie aus", so die Richterin. Zur Bewährung konnte die Strafe nicht ausgesetzt werden. "Eine wirkliche Liebesgeschichte war das nicht. Das Mädchen war zwölf und somit vom Gesetz geschützt. Sie wussten das, darum müssen Sie bestraft werden."
Der wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Diebstahls in besonders schwerem Fall und anderen Delikten vorbestrafte Marco F. muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängis, sofern die Verteidigung keine Rechtsmittel einlegt. Melanie lebt inzwischen in einem Mutter-Kind-Heim.
*Namen von der Redaktion geändert