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Straßenbau Zerbst muss Fördermittel zurückzahlen

Die Stadt Zerbst muss voraussichtlich 68 000 Euro an Fördermitteln an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zurückzahlen

Von Daniela Apel 20.05.2020, 01:01

Zerbst l Im vorigen Jahr erfolgte die Sanierung des ersten Abschnitts der Zerbster Karl-Marx-Straße. Rund 812 000 Euro waren für den grundhaften Ausbau zwischen Bahnhofstraße und Jannowitzbrücke kalkuliert. Auch Fördermittel flossen, von denen die Stadt nun einen Teil zurückzahlen muss. 

Während derzeit die Sanierung des zweiten Teilstücks der Karl-Marx-Straße läuft, ist der Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und der Jannowitzbrücke bereits grundhaft ausgebaut. Auf einer Länge von insgesamt 510 Metern wich das holprige Kopfsteinpflaster im vergangenen Jahr einer glatten Asphaltdecke. Die Fahrbahn, die sich zuvor von 8 auf 4,75 Meter verengte, erhielt eine durchgängige Breite von 7,50 Meter und Parktaschen entstanden. Der vorhandene Gehweg und die Beleuchtung wurden erneuert. Darüber hinaus beinhaltete das umfangreiche Projekt die Verlegung eines Regenwasserkanals, der bis dahin komplett fehlte, während die gusseiserne Trinkwasserleitung gegen PE-Rohre ersetzt wurde. Im Zuge der Gemeinschaftsbaumaßnahme, an der neben der Stadt Zerbst ebenfalls der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming, die Heidewasser GmbH und die Zerbster Stadtwerke beteiligt waren, fand zudem die Modernisierung des Schmutzwasserkanals statt.

Anfang Dezember 2019 erfolgte nach mehrmonatiger Bauzeit die offizielle Freigabe des Straßenabschnitts, für dessen Sanierung rund 812 000 Euro kalkuliert waren. Auch Fördermittel von über 410 000 Euro, basierend auf den Planungen, flossen. Inzwischen liegt die Endabrechnung vor, in der genau aufgeschlüsselt ist, welche Kosten tatsächlich zuwendungsfähig sind.

Wie Evelyn Johannes am Montagabend im Haupt- und Finanzausschuss informierte, ist mit einer Rückforderung in Höhe von etwa 68 000 Euro durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Fördermittelgeber zu rechnen. „Der Bescheid liegt aber noch nicht vor“, teilte die Leiterin der Zerbster Finanz-, Sozial-, Schul- und Sportverwaltung mit, die den Bürgermeister als Ausschussvorsitzenden vertrat. Allerdings wird in Kürze mit der Zusendung gerechnet, weshalb die Fördermittelrückzahlung vorsorglich als Beschluss auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates am 27. Mai genommen wurde. Sollte der Bescheid bis dahin ebenfalls nicht eingetroffen sein, wird der Haupt- und Finanzausschuss im Juni über diese notwendige und unabweisbare außerplanmäßige Auszahlung befinden, wie Evelyn Johannes ausführte. Der Ausschuss sei in diesem Fall eigentlich zuständig, ein „Hochzoomen“ in den Stadtrat zur Fristwahrung, sprich Vermeidung von Zinsen, jedoch möglich.

Ausschussmitglied Alfred Schildt (Die Linke) hakte nochmal genau nach, wieso es nun zur Rückforderung von Fördermitteln kommt. Wie Anja Behr, Leiterin des Amtes für Steuern, Beiträge und Beteiligungen, erläuterte, haben sich die Gesamtkosten unterm Strich um rund 20 000 auf 832 000 Euro erhöht – das heißt, während einzelne Leistungen günstiger als veranschlagt ausfielen, verteuerten sich andere. Gleichzeitig haben sich Beiträge, die nicht förderfähig sind, verschoben. So können die Zufahrten nicht, wie bei den Planungen geschehen, separat abgerechnet werden. Stattdessen sind die Ausgaben hierfür jetzt in den Kosten für die Gehwege enthalten.

Das wiederum wirkt sich letztlich auf die Straßenausbaubeiträge der Anlieger aus. Hier war die Verwaltung ursprünglich von einer Gesamtsumme von 303 000 Euro ausgegangen, die sich mit der nun vorliegenden Endabrechnung auf 341 000 Euro erhöht. „Wir liegen damit immer noch innerhalb des geschätzten Beitragssatzes“, erklärte Anja Behr.

Die Amtsleiterin bezog sich mit dieser Äußerung auf die im Vorfeld der Baumaßnahme stattgefundene Bürgerversammlung, in der über das Projekt informiert wurde. Bei der Veranstaltung traf die Verwaltung ebenfalls Aussagen zu den Kosten, die anteilig auf die Grundstückseigentümer zukommen könnten. Die Schätzung bewegte sich zwischen 1,70 und 1,80 Euro je Quadratmeter, tatsächlich sind es nun 1,77 Euro. Dieser Beitragssatz ist allerdings nicht einfach mit der Grundstücksfläche zu multiplizieren, in die stets individuelle Berechnung fließen vielmehr verschiedene Faktoren ein.

Ob die Anlieger wirklich für den grundhaften Ausbau ihres Teilstücks der Karl-Marx-Straße zahlen müssen, ist bislang völlig offen. Zwar herrscht inzwischen politische Einigkeit, dass in Sachsen-Anhalt die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollen. Noch steht aber kein Stichtag fest, ab wann dies gelten soll.

„Wir werden jetzt nicht sofort die Beiträge erheben“, erklärte Evelyn Johannes. Stattdessen wolle man das Jahr abwarten, ob die Landesregierung eine Entscheidung trifft. Verzichten könne die Stadt auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge nur, wenn ein adäquater Ersatz gefunden werde, bemerkte die Amtsleiterin.