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Umwelt Diskussion über Naturschutz in Steckby

Ob im Naturschutzgebiet „Mittelelbe“ geangelt werden darf wurde in Steckby erörtert. Mit dabei: Umweltministerin Claudia Dalbert.

Von Paul Schulz 29.05.2019, 01:01

Zerbst/Steckby. Dass seit dem 1. Januar bestehende Naturschutzgebiet (NSG) „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ sorgt nach wie vor für Diskussionen. Die Menschen der Region sind unsicher und haben Fragen. Eine dieser Fragen wurde bei der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Petitionsausschusses in Steckby erörtert: Ob es erlaubt sei, Gewässer weiterhin zu verpachten und dort zu angeln, wollte ein Bürger wissen.

Gert Zender, Leiter der zuständigen Abteilung Landwirtschaft und Umwelt beim Landesverwaltungsamt, antwortete: „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Verlängerung der Pachtverträge. Und wo bisher geangelt wurde, da darf man auch weiterhin angeln. Bei anderen Gewässern muss das im Einzelfall überprüft werden.“

Neben Anglern fühlen sich vor allem Menschen, die in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes leben, sowie Jäger und Landwirte in ihrem Alltag durch die Naturschutzverordnung eingeschränkt. In der Folge erreichten noch vor in Kraft treten der Verordnung rund 1500 Bürgereinwände das für das NSG zuständige Landesverwaltungsamt, unter anderem von der Initiative „Offener Brief“. Daraufhin wurde der Verordnungsentwurf noch bearbeitet und „im Sinne der Bürger nachgebessert“, wie Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) während der Ausschusssitzung sagte.

Wolfgang Platte von der Initiative „Offener Brief“ wollte wissen, wann der Evaluierungsprozess, also die Bewertung des Naturschutzgebietes, beginne. Die Antwort überraschte den Steutzer. Denn wie Umweltministerin Dalbert erklärte, sei zwar für das Natura 2000-Gebiet eine Evaluierung vorgesehen, aber nicht für das NSG Mittelelbe. „Das sind formal zwei verschiedene Aspekte“, sagte die Ministerin. Dennoch sei man natürlich an den Erfahrungen der Bürger interessiert, so Dalbert weiter.

Kritik äußerte der Lindauer Landwirt Peter Gottschalk. Er monierte die fehlenden Feldversuche in der Region. Ohne diese sei nicht zu überprüfen, ob Maßnahmen wie das Betretungsverbot überhaupt einen Nutzen für Natur und Naturschutz haben, so Gottschalk. Gert Zender führte daraufhin aus, dass die aktuelle Ausweisung auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgt sei. Eine Verordnung zu beschließen, die nicht funktioniere, sei nicht im Sinn seiner Behörde, so Zender.

Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes äußerte Akens Stadtplaner Ronald Doege. Es sei denkbar, dass Wege, die im Notfall von Feuerwehr oder Rettungsdienst genutzt werden, durch umgestürzte Bäume innerhalb des Naturschutzgebietes blockiert sind.

Außerdem sieht der Stadtplaner in der Naturschutzverordnung einen Dämpfer für den Tourismus in der Region. Durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes verliere man „erlebbare Natur und Landschaft“. Ein spontanes Betreten der Natur sei nicht mehr überall möglich, so Doege. Er fasste zusammen: „Naturschutz braucht Akzeptanz.“ Das Miteinander von Mensch und Natur sollte bestehen bleiben, fordert Akens Stadtplaner Ronald Doege.