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Waldschäden Kahlschläge sind aufzuforsten

Auch in privaten Wälder haben Dürre und Schädlinge Spuren hinterlassen. Hier sind die Eigentümer in der Pflicht aufzuforsten. So auch in Zerbst.

Von Daniela Apel 14.02.2020, 08:00

Zerbst | Neben schweren Stürmen haben vor allem die beiden Trockenjahre in Folge den Wäldern zugesetzt. Bäume verdorrten schlichtweg aufgrund der fehlenden Niederschläge. Viele Gehölze – besonders die Fichten, Kiefern und Lärchen – wurden anfälliger für Schädlinge, denen die Wärme ideale Bedingungen bot, um sich auszubreiten. Auch Privatwälder sind in ganz unterschiedlichem Ausmaß von dieser Entwicklung betroffen.

In dem Zusammenhang weist Andreas Rößler, Leiter des Umweltamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, darauf hin, dass auch Privatwaldbesitzer gesetzlich zur Durchführung von Waldschutz- und Verkehrssicherungsmaßnahmen verpflichtet sind. „Kahlschläge ab einer Flächengröße von 0,1 Hektar müssen innerhalb von drei Jahren wieder aufgeforstet werden“, weist er auf das Landeswaldgesetz von Sachsen-Anhalt hin, in dem die Details geregelt sind. „Hierzu beraten die Unteren Forstbehörden der Landkreise oder das Landeszentrum Wald“, ergänzt er.

Wie Andreas Rößler erläutert, besteht für „kahlgeschlagene, infolge Schadenseintritt unbestockte oder abgestorbene sowie mit weniger als 40 Prozent des standörtlich möglichen Holzvorrates bestockte Waldflächen eine Wiederaufforstungspflicht“. Sollte ein Waldbesitzer dieser Pflicht nach einer Anordnung der Forstbehörde nicht nachkommen, drohe ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Für die Verkehrssicherheit der Bäume entlang von öffentlichen Straßen sind die Eigentümer verantwortlich. Üblicherweise werden diese Gehölze einmal jährlich kontrolliert. „Das kommt vor allem auf das Alter und den Zustand der Bäume an“, sagt der Amtsleiter.

„Bäume auf Waldflächen – dazu gehören auch Bäume an Waldwegen – müssen vom Waldbesitzer nicht bezüglich der Verkehrssicherheit kontrolliert werden“, ergänzt Andreas Rößler. Hintergrund ist, dass das Betreten des Waldes stets auf eigene Gefahr geschehe.