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Fußball Startgebühren im Gebiet des Fußballverbands Sachsen-Anhalt werden gesenkt

Der Vorstand des Fußballverbands Sachsen-Anhalt (FSA) hat jüngst aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie, die in dieser Art und Weise nicht zu erwarten war und wohl auch noch eine unbekannte Zeit andauern wird, beschlossen, auf die Situation vieler Vereine im Bundesland zu reagieren. Es wurde ein Finanzpaket zur Entlastung der Vereine in Höhe von 450.000 Euro geschnürt. Bei einem Haushalt 2021 in Höhe von knapp 2,2 Millionen Euro beträgt das etwa 20 Prozent der Einnahmen.

Von Stefan Rühling 12.05.2021, 11:09
Die Fußballklubs im Land erhalten Unterstützung vom FSA.
Die Fußballklubs im Land erhalten Unterstützung vom FSA. Foto: Ottfried Junge

Oschersleben

In diesem Finanzpaket sind folgende Entscheidungen enthalten: Die Kosten für die Startgebühr zur Saison 2021/2022 werden um 50 Prozent für Vereine im Spielbetrieb auf Landesebene und im Kreismaßstab reduziert. Mit der Aussetzung von § 13a der Spielordnung des FSA für die Saison 2020/2021 fallen den Kreis- und Stadtfachverbänden Einnahmen in Höhe von knapp 170.000 Euro weg.

Kostensenkungen für Vereine an verschiedenen Stellen

Die Berechnung des notwendigen SR-Solls beginnt ab dem 1. Juli 2021 auf Grundlage des § 13a für die Vereine neu. Basis für die fortgeführte Ermittlung des SR-Solls ist dann der Stand zum 30. Juni 2020.

Mit dem „Einfrieren“ des derzeitigen Standes des Pokalwettbewerbs zur Saison 2020/2021 und der Fortführung in der Saison 2021/2022 fallen Einnahmen in der Kostenstelle „Pokalwettbewerb“ weg. Regelungen zum Nachwuchssoll wurden ebenfalls für die Saison 2020/2021 außer Kraft gesetzt. Die Gebühren für digitale Schiedsrichterausweise werden von 15 Euro auf 7,50 Euro gesenkt.

Die Ausstellung bei Verlust/Zweitschrift in Höhe von 30 Euro wird gestrichen, da eine Zweitschrift nicht mehr erforderlich ist. Ein Vorschlag zur Senkung der Gebühren zur Nutzung des DFBnet in Höhe von 8 Euro pro Monat für jeden Verein ist nicht angenommen worden, da trotz wenig Spielbetrieb im Jahr 2020 die Einzelprogramme des DFBnet (beispielsweise das Postfach, Passwesen, Verein) über das gesamte Spieljahr genutzt worden sind.

Ob noch weitergehende Entscheidungen (unter anderem zur Reduzierung des Verbandsbeitrages) getroffen werden können, hängt auch von der Entwicklung der finanziellen Situation des Verbandes 2021 ab.

Abschluss des Haushalts für 2020

Zudem hat der FSA-Vorstand kürzlich den Stand zum Abschluss des Haushalts für 2020 bestätigt. Der Haushalt weist unter Einnahmen einen Betrag in Höhe von 1.905.996 Euro auf. Demgegenüber stehen Ausgaben in Höhe von 1.761.186 Euro. Somit hatte der FSA im Haushalt 2020 einen operativen Gewinn in Höhe von 144.810 Euro. Geplant war für 2020 ein Fehlbetrag in Höhe von 214.779 Euro. Dieser operative Gewinn fließt nun in das gerade geschilderte „Finanzpaket für Vereine“ mit ein.

Für 2021 sind Einnahmen in Höhe von 2.187.165 Euro vorgesehen. Die Ausgaben belaufen sich auf 2.239.549 Euro. Der FSA hat somit für das Jahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von 52.384 Euro geplant. Wie sich der Haushalt 2021 aufgrund der Corona-Pandemie verändert, wird in den entsprechenden Gremien des FSA vorgestellt und behandelt.

Ergebnisse an Staatsanwaltschaft übergeben

Seit Februar 2021 hat ein vom Vorstand bestellter Wirtschaftsprüfer Vorgänge im Finanzbereich des FSA geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung hat die Firma Mitte April der Staatsanwaltschaft Magdeburg übergeben. Die Staatsanwaltschaft fordert absolute Verschwiegenheit zum aktuellen Fall aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Viele Vereine und Funktionäre fordern berechtigt einen transparenten Umgang mit dem seit Anfang Dezember veröffentlichten Fall zur Veruntreuung von Geldern beim FSA.

Der komissarische FSA-Präsident und der Finanzbereich des FSA arbeiteten seit dem Aufdecken dieser für alle schockierenden Nachricht intensiv an der Ermittlung der Gründe. Erste Veränderungen und Änderungen sind bereits beschlossen und umgesetzt.

Aufgrund der Festlegungen der Staatsanwaltschaft ist es zum derzeitigen Stand jedoch nicht möglich, weitere Informationen zur Höhe der Veruntreuung zu geben.