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Nach Halle-Attentat Ermittlungen gegen Stahlknecht eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Terror-Einsatz in Halle gegen Innenminister Stahlknecht eingestellt.

Von Michael Bock 03.02.2020, 00:01

Magdeburg/Halle l Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Halle hat die Staatsanwaltschaft Halle Ermittlungen gegen Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) und den Leiter der Polizeiinspektion Halle, Mario Schwan, eingestellt. Im vorigen Oktober war in einer Strafanzeige der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung und Rechtsbeugung erhoben worden.

An Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, hatte am 9. Oktober 2019 ein schwer bewaffneter Mann versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen. Als ihm das nicht gelang, erschoss er zwei Menschen außerhalb des Gotteshauses. An dem Tag waren nur unregelmäßig Polizeistreifen für die Synagoge vorgesehen. Stahlknecht beruft sich auf eine Gefährdungsanalyse des Bundeskriminalamtes. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte den fehlenden Polizeischutz als „skandalös“ bezeichnet.

Der Anzeigenerstatter, Gilbert Kallenborn aus Dillingen (Saarland), sieht bei Stahlknecht und Schwan die Verantwortung dafür, dass die Synagoge in Halle am Anschlagstag nicht von der Polizei bewacht worden war. Das sei „grob fahrlässig“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft betont mit Schreiben vom 23. Januar, eine „strafrechtlich relevante Pflichtverletzung“ vermöge sie nicht festzustellen. Für eine Rechtsbeugung lägen „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor“.

Unstreitig sei „anlässlich des Anschlags in Halle ein Unglücksfall eingetreten“, heißt es im Schreiben der Staatsanwaltschaft. Der erste Funkstreifenwagen sei nach sieben Minuten und neun Sekunden am Tatort eingetroffen. Insofern liege „eine unterlassene Hilfeleistung im Sinne des Gesetzes nicht vor“. Nach dem Schutzkonzept für die Synagoge habe es bis zur Tat „regelmäßig täglich wiederkehrende Bestreifungen zu unregelmäßigen Zeiten“ gegeben. Es habe ein regelmäßiger Dialog zwischen der Polizeibehörde und der Jüdischen Gemeinde in Halle stattgefunden. Die Schutzmaßnahmen hätten auch auf einer Bewertung des Bundeskriminalamtes beruht.

Und weiter: „Zudem wäre auch eine Vorhersehbarkeit dieser neuen Form von Gewalt und Gefährlichkeit von entschlossenen, selbst radikalisierten Einzeltätern, die keine enge Anbindung an extremistische Gruppen haben, bis zur Tatzeit nicht gegeben gewesen.“

Kallenborn sagte der Volksstimme: Ich werde diesen Bescheid angreifen.“ Er erklärte, dass das Bundeskriminalamt bereits 2018 erklärt habe, die Gefahrenlage für jüdische Einrichtungen sei hoch und angewachsen. Der Bescheid der Staatsanwaltschaft sei „rechtswidrig ohne Zeugenbefragung“ ergangen und stütze sich allein auf die Daten der Polizeibehörde und des Innenministers, sagte Kallenborn.

Mit dem Polizeieinsatz vor und während des Terroranschlags befasst sich auch ein Untersuchungsausschuss im Landtag von Sachsen-Anhalt.