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Union will Rentnerarbeit erleichtern

17.03.2014, 16:35

Berlin - Aus den Reihen der Union kommt ein Vorstoß, Arbeit im Rentenalter zu erleichtern - indem Arbeitgeber von den pauschalierten Beiträgen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung für arbeitende Rentner befreit werden.

Dies sieht ein Antrag von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitikern der Unions-Bundestagsfraktion vor, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zuerst berichtete.

Der Vorstoß zielt auf eine Ergänzung des schwarz-roten Rentenpakets und darauf, "die bestehenden Hürden für eine Weiterbeschäftigung im Rentenalter zu beseitigen". Dies soll dem drohenden Fachkräftemangel abhelfen. "Angesichts eines strukturell gewandelten Arbeitsmarktes, der Fachkräfte mehr denn je benötigt, sollten Pflichtbeiträge der Arbeitgeber in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze (...) nicht mehr erhoben werden", heißt es in dem Papier.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte, konkret sei dazu nichts geplant. Man sehe aber die Notwendigkeit für flexiblere Übergänge aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand. Es gebe dafür aber noch keinen Zeitplan.

Laut Antrag sollen arbeitsrechtliche Probleme und Hindernisse in der Renten- und Arbeitslosenversicherung "dem einvernehmlichen Wunsch des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, ein Beschäftigungsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufrecht zu erhalten, nicht im Wege stehen", heißt es in dem vom Chef der CDU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, federführend formulierten Antrag. Der Politiker sagte der Zeitung: "Das Rentenpaket ignoriert die Frage, die sich eine älter werdende Gesellschaft stellen muss: Wie können wir Fachkräften ermöglichen, länger am Erwerbsleben teilzuhaben?"

Der DGB sprach sich gegen die Unionspläne aus. "Irgendein Sonder-Arbeitsrecht für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oberhalb des Rentenalters ist absolut nicht akzeptabel", sagte die Rentenexpertin im DGB-Bundesvorstand, Annelie Buntenbach, der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag). Schließlich sollten auch jüngere Arbeitskräfte Chancen bekommen. Schon heute gebe es Regelungen, die eine Weiterbeschäftigung im Rentenalter ermöglichten. "Es besteht also kein gesetzgeberischer Regelungsbedarf."