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Gewerkschaftsniederlage Schweizer gegen Mindestlohn von 18,50 Euro

Einer gesetzliche Lohnuntergrenze von 22 Franken pro Stunde sowie 4000
Franken im Monat (3300 Euro) hatten die Schweizer Gewerkschaften
gefordert. Dies wiesen die Eidgenossen mit 76,3 Prozent Nein-Stimmen
klar zurück.

19.05.2014, 01:32

Bern (dpa/epd) l Groß war die Enttäuschung bei Gewerkschaften und Sozialdemokraten über die überraschend eindeutige Ablehnung einer gesetzlich festgelegten Lohnuntergrenze. Es wäre die europaweit Höchste gewesen. Allerdings liegen die Lebenshaltungskosten in der Schweiz deutlich über dem Niveau anderer europäischer Länder.

"Wir wollen weiter gegen niedrige Löhne vorgehen." - Daniel Lampart, Schweizerischer Gewerkschaftsbund

"Wir wollen aber weiterhin gegen niedrige Löhne vorgehen, nun aber auf anderen Wegen", erklärte Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Er warf den Unternehmern "Angstmacherei" vor. Die meisten Menschen seien eigentlich nicht dagegen, dass Löhne gefordert werden, die zum Leben reichten.

Die Wirtschaft hatte vor einem gesetzlichen Mindestlohn gewarnt. Er schade dem Standort Schweiz und werde ZehntausendeArbeitsplätze vernichten. Viele Unternehmer seien einfach nicht in der Lage, einen Stundenlohn von 22 Franken zu zahlen. Rund 330000 Menschen oder zehn Prozent der Erwerbspersonen in der Schweiz arbeiten für einen Stundenlohn von unter 22 Franken beziehungsweise 18 Euro.

Dass die Mindestlohn-Initiative zurückgewiesen wurde, sei "ein großartiger Erfolg", freute sich der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), Hans-Ulrich Bigler.

"Dies war ein klares Votum für die Wirtschaft." - Ulrich Bigler, schweizerischer Gewerbeverband

Die Schweizer wollten kein Lohndiktat vom Staat in den Unternehmen; sagte er. "Dies war nun ein klares Votum des Volkes für die Wirtschaft und das System, den Lohn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszuhandeln."

Die Schweizer Lohn-Abstimmung war in Nachbarländern mit Spannung verfolgt worden. In Deutschland hatte sich die schwarz-rote Bundesregierung erst nach viel Hin und Her auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2015 geeinigt. Über Ausnahmen wird jedoch immer noch gestritten.