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Dürfen Zeitarbeiter im Streikfall eingesetzt werden?

14.04.2015, 04:35

Erfurt - Der Einsatz von Leiharbeitern bei Streiks beschäftigt erstmals das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Richter gehen der Frage nach, ob Arbeitgeber bei Streiks während Tarifauseinandersetzungen Leiharbeiter einsetzen dürfen, um die liegengebliebene Arbeit zu erledigten.

Es geht in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz aber auch um die Frage, ob sich Zeitarbeiter gegen den Einsatz als Streikbrecher wehren können. Der Präzedenzfall für die erwartete Entscheidung des Ersten Senats kommt aus Baden-Württemberg.

Verhandelt werde der Fall eines Busfahrers, der sich weigerte, in einem bestreikten Betrieb zu arbeiten und das Recht auf seiner Seite wähnte, sagte der Sprecher des Bundesarbeitsgericht, Waldemar Reinfelder. Stattdessen habe der Mann eine Ermahnung in seine Personalakte erhalten. Er verlange mit seiner Klage, dass der Eintrag in der Akte entfernt wird.

Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi geht es um die Stadtwerke Ulm, die den öffentlichen Nahverkehr seit Jahren über eine Servicegesellschaft betrieben. Zum Zeitpunkt des Streiks 2012 soll diese nur etwa 60 eigene Arbeitnehmer beschäftigt haben. Damit der Busverkehr in und um Ulm rollte, lieh sich die Gesellschaft regelmäßig etwa 130 Arbeitnehmer der Stadtwerke aus. Der Busfahrer gehört laut BAG zu den Angestellten der Beklagten - und damit der Stadtwerke Ulm.

Zum Konflikt kam es, als die Gewerkschaft Verdi auch mit Streiks einen Tarifvertrag bei der Servicegesellschaft durchsetzen wollte. Vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht, das die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zuließ, hatte der Busfahrer mit seiner Klage Erfolg.