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Steffen Honig zum Kopftuch-Entscheid: Trennungsgebot verletzt

14.03.2015, 01:15

Mit dem neuen Kopftuch-Entscheid dreht das Bundesverfassungsgericht eigene, frühere Vorgaben faktisch um. Im Mittelpunkt steht plötzlich das Recht der Lehrerin auf ihr muslimisches Kopftuch in der Schule und nicht mehr das gesellschaftliche Interesse an klaren Normen im Bildungswesen. Diese sollten durch die laut Verfassung festgeschriebene Trennung von Staat und Kirche determiniert sein, meint man und sieht sich getäuscht. Denn daraus würde folgen, dass in staatlichen Schulen ein Religionsbekenntnis nicht statthaft sein dürfte. Weder durch ein Kopftuch noch durch andere eindeutige Symbole. Das hat allerdings schon beim Kruzifix in deutschen Schulen nicht funktioniert. Nun könnten bald bedeckte Pädagoginnen zum Alltag im Klassenzimmer gehören.

Die Richter argumentieren mit dem Schulfrieden, an dem sich das Kopftuch-Recht orientieren soll. Das Urteil ist aber dazu angetan, genau diesen zu stören.