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Neue Gebührensatzung in Biederitz Kita-Beiträge steigen moderat oder sinken gar

Von Thomas Rauwald 25.06.2013, 03:17

In den Kindereinrichtungen der Gemeinde Biederitz gelten ab dem 1. August neue Elternbeiträge. Die Erhöhungen halten sich in Grenzen. Es gibt auch Reduzierungen.

Biederitz l Die mit dem neuen Kinderförderungsgesetz verbundene neue Kita-Satzung ist von der Gemeindeverwaltung gründlich und fundiert vorbereitet worden. Hauptamstleiter Christian Knust blieb bei den vielen Fragen in den Anhörungen, in den Ausschüssen und auch bei der abschließenden Gemeinderatssitzung nicht eine Anwort schuldig.

Die Satzung ist zudem in enger Kooperation mit den Einrichtungen und den Elternkuratorien erarbeitet worden.

Grundsätzlich halten sich die Erhöhungen der Gebühren, die die Eltern zu entrichten haben, in akzeptablen Grenzen, obwohl es Auftrag des Gemeinderates war, Gebühren festzulegen, die dem Höchststand entsprechen, der jetzt schon in Gerwisch gezahlt wird. Für eine zehnstündige Betreuung in der Biederitzer Kinderkrippe sind künftig 160 Euro zu entrichten, zuvor waren es 150. Um 30 Euro teurer wird ein Kindergartenplatz für zehn Stunden. 15 Euro weniger sind für den Hort zu bezahlen. In Gerwisch wird der Hortplatz um 25 Euro preiswerter. Der Kindergartenplatz verbleibt bei 160 Euro. In Königsborn haben die Eltern von Kindergartenkindern nun 15 Euro mehr zu zahlen.

Die Ausgewogenheit kommt zustande, weil sich die Gemeinderäte zu einem Solidarbeitrag von 160 Euro (je zehn Stunden) in Krippe und Kindergarten bekannten. Entsprechend der Kosten hätte ein Krippenplatz bei mehr als 250 Euro gelegen.

Die Eltern können ab August eine individuelle Anzahl von Betreuungsstunden wählen. Von fünf bis elf Stunden ist alles möglich. Durch die adäquate Staffelung der Gebühren lässt sich Geld sparen. Zur genauen Dokumentation der Anwesenheit der Kinder werden in den Einrichtungen elektronische Zeiterfassungssyteme installiert und von den Steppkes mit ihren Erzieherinnen kindgerecht ausgestaltet.

Entsprechend des neuen Kinderförderungsgesetzes haben ab August wieder alle Kinder einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Außerdem ist eine sogenannte Mehr-Kind-Regelung in Kraft zu setzen. Das bedeutet, dass die Kosten ab dem zweiten Kind reduziert sind. Dies wird nun satzungstechnisch geregelt. Ab dem 1. Januar 2014 soll es dazu auch eine gesetzliche Ausgestaltung geben.