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Stegbesitzer bekommen Post und sollten im eigenen Interesse reagieren Niegripper Altkanal: Entschlammung wird fortgesetzt

08.05.2015, 01:16

Burg (re) l Die Entschlammung des Niegripper Altkanals kann ab Juni 2015 fortgesetzt werden. Für die Weiterführung der Sanierungsmaßnahme wurden weitere Fördermittel bereitgestellt, teilte Burgs Stadt-Sprecher Bernhard Ruth mit.

Der bereits sanierte Bereich endet derzeit etwa 50 Meter westlich der Zufahrtsbrücke zum Niegripper See.

In kommenden nunmehr dritten Bauabschnitt ist die Entschlammung der nächsten rund 500 Meter des Gewässers, in Richtung Niegripp, vorgesehen.

Im Zuge der Bauarbeiten werden nur die Schlammablagerungen entfernt. Eine Vertiefung des Kanalbettes ist nicht vorgesehen.

Entsprechend der Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Jerichower Land) soll der vorhandene Schilfgürtel weitestgehend geschont werden.

Auch der vorhandene Baumbestand wird, wie in den vorherigen zwei Bauabschnitten auch, schonend behandelt, verspricht die Verwaltung.

Aus diesem Grund werden die Arbeiten wieder vom Wasser aus durchgeführt. Neben der Entschlammung wird auch die Böschungssicherung ausgeführt. Dabei bleiben die vorhandenen Steiluferkanten erhalten. Sie dienen dann dem Eisvogel weiterhin als Brutmöglichkeit.

Alte Stege müssen entfernt werden

Von der Sanierung des Altkanals sind auch die Stegbesitzer betroffen. Die Entschlammungsmaßnahme macht es erforderlich, alte Stege zu entfernen. Die Verwaltung wird die ihr bekannten Stegbesitzer/Nutzer in den nächsten Tagen anschreiben. "Sollten Stegbesitzer bis zum 22. Mai keine Post erhalten haben, müssen die Betroffenen spätestens bis zum 29. Mai tätig werden", so Ruth. Stege, die nicht zugeordnet werden können, werden im Zuge der Entschlammungsmaßnahme entfernt.

Für diese Stegbetreiber bestehe kein Anspruch auf Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage oder auf Schadensersatz, heißt es weiter. Ruth: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Burg keine Haftung für Beschädigungen an nicht zurückgebauten Steganlagen, die bei der Entschlammung des Altkanals entstehen, übernimmt. Selbstverständlich sind Boote/Wasserfahrzeuge zu entfernen, um die Baumaßnahme ungehindert durchführen zu können."

Die Stadtverwaltung Burg nimmt die Entschlammungsmaßnahme zum Anlass, die Stegesituation zukünftig neu zu ordnen. Die Neuordnung müsse die spätere Unterhaltung der Uferbereiche berücksichtigen. Neben der Ausweisung noch festzulegender Stegbereiche wird eine bestimmte Bauweise notwendig sein. Dabei soll das Prinzip der schwimmenden Steganlage umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird eine entsprechende Entgeltregelung für die Nutzung der Wasserfläche erarbeitet.