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Wobau froh über unkonventionelle Entscheidung des Landkreises Sandstraße 9: Abriss ist nun doch möglich

Von Gesine Biermann 24.06.2015, 03:14

Acht neue Wohnungen sollen im Vorder- und Hinterhaus der Gardeleger Sandstraße 9 entstehen. Dass die Mieter der Wobau auf dem Grundstück künftig auch ihr Auto abstellen können, verdanken sie einer Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde, die nun doch den Abriss eines Verbinderbaues genehmigt hat.

Gardelegen l Wer in der Gardeleger Innenstadt wohnt, kennt das Problem: Parkplätze sind rar. An der Sandstraße gibt es zwar Parktaschen, aber die Plätze sind befristet. Nur zwei Stunden können Autofahrer dort stehen. Wer dort wohnt, muss Alternativen finden. Gut für Mieter und Hausbesitzer, wenn sie auf dem Hof parken können.

Landesamt lehnte Abriss des Zwischengebäudes ab

Und genau so plante auch die Gardeleger Wohnungsbaugesellschaft (Wobau). Das Haus Sandstraße 9, bis vor kurzem noch das Domizil der Gardeleger Außenstelle der Kreisvolkshochschule Salzwedel, soll aktuell nämlich saniert und dann komplett für Wohnzwecke genutzt werden. Es gibt ein Vorderhaus und ein Hinterhaus. Beide sollen ausgebaut werden. Ein Anbau dazwischen sollte laut Vorstellungen der Wobauplaner allerdings weichen, eben weil nur so im Innenbereich Parkflächen für die künftigen Mieter geschaffen werden können.

Im Landesamt für Denkmalpflege und Architektur in Halle hatte man dagegen allerdings protestiert. In seiner Stellungnahme hatte Landeskonservator Falko Grubitzsch den Antrag auf Abriss nicht befürwortet (wir berichteten). Der Gebäudeteil, irgendwann in den 1970-ern erbaut, sei als Teil eines Ensembles ebenfalls schützenswert, befand er und schlug vor: Man könne das Nebengelass doch ebenfalls als Wohnhaus ausbauen.

Für die Wobau war das indes nicht akzeptabel. Der Tenor hier: Wer Wohnraum schafft oder erhält, müsse auch Standards wie Parkplätze und Grünflächen anbieten können. Nach dem Fall Trüstedtsches Haus schien also wieder mal ein Plan an den Vorgaben des Landesamtes zu scheitern.

Klinkergiebel soll komplett erhalten werden

Dass dies nun doch nicht der Fall ist, verdankt die Wobau einer unkonventionellen Entscheidung des Altmarkkreises -entgegen der Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege. Denn kürzlich ging bei der Wobau die Abrisserlaubnis für den Zwischenbau ein. "Einzige Bedingung: Es muss für das Vorder- und Hinterhaus eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Diese erteilt ebenfalls der Kreis. Die Unterlagen dafür werden derzeit erstellt", bestätigt Wobau-Chef Wolfgang Oelze auf Nachfrage der Volksstimme.

Entstehen sollen jeweils vier Wohnungen im Vorder- und im Hinterhaus, erläutert Oelze. Und selbstverständlich bleibe der schmucke Klinkergiebel des straßenbildprägenden Vorderhauses bestehen. "Denn wir sehen es natürlich auch so, dass man diesen erhalten muss", so Oelze, auch wenn dies bedeute, dass eine energetische Dämmung nur von innen erfolgen kann. Gebaut werden soll barrierearm. Die künftigen Mieter im hinteren Gebäude können sich zudem auf Terrassen freuen.

Und alle Bewohner der Sandstraße 9 sollen ihre Wohnungen auch über den Wall erreichen können. Dort wird es dann auch noch eine kleine Grünfläche geben. Denn selbst nach dem Abriss des Zwischenbaues wird dafür im Innenhof nicht viel Platz bleiben. "Wenn wir dort nach dem Abriss acht Stellplätze schaffen, bleibt nur noch ein kleines Stück Grün übrig", schildert Wolfgang Oelze die Lage.

Dennoch werden die künftigen Mieter dankbar für die Parkmöglichkeiten auf dem Innenhof sein, das weiß Oelze genau. Heutzutage habe schließlich fast jeder ein Auto. "Wir sind deshalb wirklich sehr froh über die Entscheidung des Landkreises."