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Im Moment steht ein Planfeststellungsverfahren bevor Radweg zwischen Genthin und Parchen in weiter Ferne - Baubeginn erst 2015?

Von Mike Fleske 23.04.2013, 03:14

"Ihre Meinung zählt" heißt es noch in dieser Woche beim Genthiner Rundblick. Zur Abstimmung stehen Aussagen zur Wiedereinführung des GNT-Kennzeichens, der Schließung von ländlichen Polizeistationen sowie dem geplanten Bau des Radweges von Genthin nach Parchen.

Genthin l Viele Radfahrer sind es nicht, die man zwischen Genthin und Parchen auf der Bundesstraße 1 antreffen kann. Es gehört viel Mut dazu, auf der Strecke mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Autos fahren dicht an den Radlern vorbei, Lkw donnern an ihnen entlang.

Wille zum Radweg während Demonstrationen bekundet

In den vergangenen Jahren hat sich der Heimatverein Parchen deshalb für einen rund 4,6 Kilometer langen Radweg entlang der B 1 stark gemacht. Weithin hörbar hatten die Mitglieder im vergangenen Jahr mit mehreren Fahrraddemos auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Teilweise schlossen sich der Protestfahrt auf der B1 nach Genthin bis zu 140 Teilnehmer an und bekundeten ihren Willen zum Fahrradweg.

"Mit dem Radweg ist es uns sehr ernst. Wir wollen Druck machen", hieß es nach der Demonstration im Herbst von Vereinsseite. Doch mittlerweile hat sich Ernüchterung breit gemacht, der Baubeginn ist in weite Ferne gerückt, nachdem einige Eigentümer der insgesamt 70 betroffenen Flurstücke keine Bauerlaubnis erteilt haben. Dadurch wird ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren immer wahrscheinlicher. "Mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist frühestens im dritten Quartal dieses Jahres zu rechnen", hatte Verkehrsminister Thomas Webel Ende März bei einem Arbeitsgespräch in Genthin mitgeteilt.

Man müsse im weiteren Verlauf davon ausgehen, dass das Verfahren mindestens eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen werde, sagte er in der gemischten Runde, an der unter anderem auch der Landtagsabgeordnete Detlef Radke, Vertreter des Parchener Heimatvereins, Bürgermeister der umliegenden Ortschaften sowie Genthins Bürgermeister Thomas Barz teilnahmen. Barz unterbreitete während des Gespräches den Vorschlag, dass sich Straßenbaubehörde, Ortschaftsrat und er selber noch einmal in einer internen Runde mit den Bodeneigentümern, die keine Bauerlaubnis erteilt haben, zusammensetzen sollten. "Meine Absicht ist, gemeinsam mit dem Landesbetrieb und allen Grundstückseigentümern an einer für alle Seiten befriedigenden Lösung zu arbeiten", machte Barz auf Volksstimme-Anfrage deutlich, ohne dass er auf das Verfahren näher eingehen wollte. "Entweder schaffen wir es nun, alle Beteiligten zu überzeugen, oder wir müssen alle noch lange Zeit auf diesen Radweg warten", stellte Barz klar.

Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens droht nicht nur ein großer Zeitverlust. Es bringt auch eine Ermittlung mit sich, ob der Radweg überhaupt benötigt wird. Derzeit bereite die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) die Unterlagen für dieses Planfeststellungsverfahren vor, teilt Peter Mennicke, Sprecher des Verkehrsministeriums auf Volksstimme-Anfrage mit. Erst im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren könne eine Ausführungsplanung und die Ausschreibung erfolgen, so dass der Bau des Radweges an der Bundesstraße erst im Frühjahr 2015 erfolgen würde.

Baubeginn nicht vor dem Frühjahr 2014

"Allerdings liegen im Moment noch keine Ergebnisse der von Bürgermeister Barz angeregten Gespräche vor", schränkt Mennicke ein. Hier könnten erfolgreiche Gespräche weiteres Ungemach verhindern. Denn in letzter Konsequenz droht ein Enteignungsverfahren beim Landesverwaltungsamt, wenn kein einvernehmlicher Kaufvertrag mit den Eigentümern zustande kommt. Sollten sich doch alle Eigentümer zum Verkauf der betroffenen Grundstücke entschließen, gebe es kein Planfeststellungsverfahren. Dann seien die nächsten Schritte, die Ausführungsplanung und die Ausschreibung. Jedoch sei auch dann ein Baubeginn vor dem Frühjahr 2014 nicht realistisch, so der Sprecher.

Welche Meinung haben Sie zum geplanten Radweg entlang der Bundesstraße 1? Sie können an der Abstimmung mit dem nebenstehenden Coupon oder auch im Internet unter der Adresse www.volksstimme.de/genthin unter der Rubrik Leserumfrage beteiligen.