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Raketen nicht aus der Hand starten lassen / Nur zugelassene Knaller benutzen Damit das Jahr ohne Verletzungen beginnt: Vorsicht im Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Von Mike Fleske 29.12.2011, 05:23

Ab heute beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in den Geschäften. Beim Umgang mit den Raketen ist allerdings einiges zu beachten, um Verletzungen zu vermeiden.

Genthin l In diesem Jahr werden wahrscheinlich wieder über 100 Millionen Euro für Feuerwerk in Deutschland ausgegeben. Auch in Genthin beginnt heute der Verkauf. "Der umsichtige Umgang mit dem Feuerwerk beginnt bereits mit dem Kauf", meint Achim Schmechtig, Stadtwehrleiter der Genthiner Feuerwehr.

Schmechtig weist darauf hin, dass nur Feuerwerk mit dem Zulassungszeichen BAM-P I- für Klasse I oder BAM-P II- für Klasse II gekauft werden sollte. "Dabei handelt es sich um das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung Berlin", so Schmechtig. Dieses Feuerwerk entspricht den hohen deutschen Sicherheitsstandards.

Raketen beim Zünden nicht in der Hand behalten

Allerdings bedeute es nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei fachgerechter Verwendung "handhabungssicher" sind. Zur sachgemäßen Verwendung gehöre, dass die Feuerwerksraketen aus einem festen Stand heraus gestartet werden. "Eine gute Möglichkeit ist es, eine Sektflasche mit etwas Sand zu füllen und die Rakete von dort aus zu starten", meint Bernhard Rossmann, Inhaber eines Fachgeschäftes in der Innenstadt. Er rät auch davon ab, Silvesterraketen aus der Hand zu starten. "Die Funken der Rakete sind nicht gut für die Kleidung."

Man würde sich wundern, wie viele Brandlöcher eine so abgeschossene Rakete verursacht. Zudem sei es hochgefährlich, die Feuerwerkskörper so dicht am Körper abzuschießen. Es könnten Verbrennungen zweiten oder dritten Grades verursacht werden, wenn ein Feuerwerkskörper zu früh losgeht, macht die Ärztekammer Sachsen-Anhalt deutlich. Es bestünden sogar erhebliche Verletzungegefahren der Hand, des Gesichtes und der Augen. Sollten Pulverrückstände in die offene Wunde geraten, könne sich zudem die Wundheilung erheblich verzögern.

In diesem Jahr gibt es eine weitere Besonderheit, die beachtete werden sollte. Erstmals dürfen in Kombinationsfeuerwerken bis zu 500 Gramm Explosivstoff enthalten sein. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die diese Menge in ganz Europa erlaubt. Bislang durfte in dem Feuerwerk weniger als die Hälfte des Explosivstoffes vorhanden sein. "Das wird sich bemerkbar machen", meint Rossmann. Das Feuerwerk sei deutlich lauter und hätte eine wesentlich stärkere Kraft.

Nach wie vor sollte allerdings nicht zu Feuerwerk ohne Zulassung aus Osteuropa gegriffen werden. "Dieses hat oftmals einen unvertretbar hohen Anteil von Schwarzpulver", so Achim Schmechtig. Das in Fachgeschäften, Discountern und Baumärkten verkaufte Feuerwerk sei immer von zugelassener Qualität. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass für draußen gedachtes Feuerwerk auch nur im Freien verwendet würde.

Sicherheitsabstand beim Starten einhalten

"Ein ausreichender Sicherheitsabstand beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen zu Personen und Gebäuden, Bäumen und Sträuchern sollte dabei genauso selbstverständlich sein wie die Grundregel, dass das Silvesterfeuerwerk nicht in die Hände alkoholisierter Personen gehört", so Schmechtig.

Auch die Altersbegrenzung sollte nicht außer Acht gelassen werden. Einzig Gegenstände mit der Kennzeichnung "F1" oder "PI" dürfen bereits von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden. Dazu zählen unter anderem Wunderkerzen oder Knallerbsen. Alles andere ist Personen über 18 Jahren vorbehalten. "Wir achten strikt darauf, dass nur Erwachsene an das Silvesterfeuerwerk kommen", erläutert Rossmann. Selbst vorbestellte Ware dürfte nicht von Kindern abgeholt werden.

Aber auch Erwachsene dürfen nicht überall nach Herzenslust knallen. Vor Seniorenheimen oder in der Nähe des Krankenhauses sollte das Zünden von Feuerwerk unterbleiben. "Weitere Einschränkungen wurden seitens der Stadt Genthin nicht erlassen", erläutert Kurt Stobernack, Fachbereichsleiter im Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Genthin. Er weist darauf hin, dass auch in der Nähe von Tankstellen, Chemiebetrieben, Gasanlagen und Brücken auf das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper verzichtet werden sollte. Auch muss überall die zeitliche Begrenzung für die Knallerei eingehalten werden. "Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist allein an Silvester und am Neujahrstag bis 24 Uhr erlaubt, soweit nichts anderes festgelegt ist", erläutert Angela Ebeling, Sprecherin des Arbeits- und Sozialministeriums Sachsen-Anhalt. Diese Zeiten gelten auch in der Stadt Genthin.

Schwere Brände habe es durch Silvesterfeuerwerk in Genthin in den vergangenen Jahren nicht gegeben, so Stadtwehrleiter Schmechtig. "Die Kameraden mussten jedoch immer wieder ausrücken, um brennende Container oder Entstehungsbrände von auf Balkonen gelagerten Gegenständen zu löschen", erläutert Schmechtig. Daher sollten brennbare Gegenstände von Balkonen geräumt werden, damit eine verirrte Rakete keinen größeren Schaden anrichten kann.