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Ordnungsausschuss befürwortet Blankenburger Bitte um Hilfe / Bessere Auslastung erwartet Halberstadt nimmt Obdachlose auf

Von Martin Weigle 08.08.2014, 01:21

Die Obdachlosenunterkunft in Blankenburg ist aufgrund baulicher Mängel geschlossen worden. Jetzt beraten die Gremien des Stadtrates Halberstadt, ob die hilfsbedürftigen Blankenburger in der Domstadt untergebracht werden sollen.

Halberstadt l Alleinstehende Blankenburger Obdachlose sollen bald in Halberstadt untergebracht werden. Der Ordnungsausschuss des Stadtrates Halberstadt hat in seiner ersten öffentlichen Sitzung am Dienstag über eine entsprechende Zweckvereinbarung der Stadt Halberstadt mit der Stadt Blankenburg beraten. Der Vertrag beinhaltet die Unterbringung der Wohnungslosen in der Obdachlosenunterkunft in Halberstadt.

Die Blankenburger waren mit der Bitte um Unterbringung ihrer Obdachlosen Anfang des Jahres an den Fachbereich Ordnung der Stadt Halberstadt herangetreten. An dem Gebäude, das durch die Stadt Blankenburg für die Unterbringung der alleinstehenden Obdachlosen genutzt wurde, waren bei einer Brandschutzschau im August 2013 gravierende Mängel festgestellt worden. So wurden neben dem baulichen Brandschutz, fehlende Rettungswege sowie schadhafte Türen und Elektroleitungen durch eine Brandschutzprüferin der Kreisverwaltung bemängelt.

Der Geschäftsführer der Blankenburger Wohnungsgesellschaft (BWG), Siegfried Brüning, schätzte die Investitionskosten für die Instandsetzung der Immobilie auf etwa 50 000 Euro. Aufgrund der klammen Haushaltslage ein für Blankenburg nicht zu bewältigender Betrag. Aus diesem Grund wurde das Gebäude durch einen Stadtratsbeschluss am 30. Oktober 2013 von seinem Status als Sonderbau einer öffentlichen Einrichtung zur Unterbringung von Personen entwidmet.

Michael Haase, Fachbereichsleiter für Schule, Ordnung, Sport und Kultur der Stadt Halberstadt, erläuterte in der Sitzung des Ordnungsausschusses den Antrag Blankenburgs: "Die Zahl der Obdachlosen in Blankenburg ist in den letzten Jahren immer einstellig gewesen." Und auch die Zahl der Personen ohne festen Wohnsitz in Halberstadt sei in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, berichtete Haase. "Die Auslastung der Unterkunft in der Gleimstraße ist gering", sagte der Ordnungsdezernent. So habe Halberstadt bis Ende der 1990er Jahre im Schnitt noch etwa 60 Personen pro Jahr eine vorübergehende Unterkunft angeboten. Seitdem waren die Zahlen auf durchschnittlich 40 Bedürftigen im Jahr zurückgegangen. Zu diesen gehören auch Familien, die ihre Wohnung räumen mussten. Letztere sind nicht von der Vereinbarung betroffen, da für sie wieder Wohnungen durch die zuständigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Die Zahl der alleinstehenden Obdachlosen sei mit rund 20 Frauen und Männern annähernd gleich geblieben und in jüngerer Vergangenheit rückläufig. "Zurzeit leben 16 Personen in dem Gebäude in der Gleimstraße", berichtete Thomas Dittmer, Teamleiter für Ordnung und Sicherheit in der Stadtverwaltung Halberstadt. "In dem Haus gibt es Wohnraum für 28 Personen", sagte er.

Daher sei es aus wirtschaftlicher Sicht vernünftig, eine Zweckvereinbarung zwischen Halberstadt und Blankenburg zu schließen. "Die Blankenburger müssten mit Steuergeldern ein Haus sanieren, obwohl wir hier genügend Platz haben", erläuterte Haase. Vor allem, da die Unterhaltskosten für das Gebäude in der Gleimstraße unabhängig von der Auslastung gleich blieben.

Die Stadt Blankenburg soll gemäß des Vertrages 7,19 Euro pro Tag für jeden Blankenburger Obdachlosen an Halberstadt als Aufwandsentschädigung zahlen. Die Vereinbarung gilt unter der Voraussetzung, dass in der Unterkunft mehr Wohnraum vorhanden ist, als von Halberstädter Seite benötigt wird. Sollte kein Platz mehr zur Verfügung stehen, hat die Stadt Blankenburg keinen Anspruch auf Unterbringung weiterer Obdachloser in Halberstadt.

Die Verwaltung der Domstadt verspricht sich durch die stärkere Auslastung des Gebäudes und den damit verbundenen Einnahmen eine Kostenminimierung. In dem durch die Stadt Blankenburg zu zahlenden Beitrag sind Wasser-, Energie- und Heizkosten sowie Hausmeisterleistungen enthalten.

Die aus Blankenburg stammenden Obdachlosen erhalten bis auf die Unterbringung durch die Stadt Halberstadt keine weiteren Zuwendungen. Die Organisation und die Kosten für den Transport von Blankenburg nach Halberstadt sowie Sozialleistungen werden weiter durch die Stadt Blankenburg bzw. die Kommunale Beschäftigungsagentur Harz (KoBa) übernommen, berichtete Haase. So liege die Zuständigkeit, die Obdachlosen in reguläre Wohnverhältnisse zurückzuführen, ebenfalls bei der Stadt Blankenburg.

Der Ordnungsausschuss hat die Beschlussvorlage mit fünf Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Am Dienstag, dem 12. August, berät zunächst der Hauptausschuss des Stadtrates darüber, bevor zwei Tage später der Halberstädter Stadtrat endgültig eine Entscheidung fällt.