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Asylpolitik Harz nimmt ab 2016 selbst Flüchtlinge auf

Der Landkreis Harz soll ab 2016 selbst Flüchtlinge aufnehmen. Grund ist die geplante zweite Anlaufstelle für Asylbewerber in Sachsen-Anhalt. Damit entfällt die wegen der zentralen Anlaufstelle (Zast) in Halberstadt geltende Befreiung für den Harz. Zunächst wird die Zast erweitert. Die ersten Container kommen im Juli. Ein Containerdorf soll Ende 2015 folgen.

Von Tilo Winkler und Ingmar Mehlhose 28.05.2015, 18:31

Halberstadt l In der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt wird in diesem Jahr viel gebaut: Es werden mehr Notquartiere für Flüchtlinge benötigt. In einem der drei Gebäude sind noch zwei Etagen ungenutzt. "Diese werden zurzeit entkernt und hergerichtet", erklärte am Donnerstag Zast-Leiter Eckhardt Stein (52). So werde Platz für 200 Betten geschaffen. Außerdem würden im Juli erste Container aufgestellt, in denen weitere knapp 90 Flüchtlinge unterkommen.

Diese Container sind seit Längerem geplant und gehören nicht zu jenen, die das Land Sachsen-Anhalt jetzt zusätzlich aufstellen will, um Notquartiere für noch einmal 500Asylbewerber zu schaffen. Das Containerdorf werde wahrscheinlich im vierten Quartal 2015 errichtet, so Zast-Leiter Stein. Der genaue Standort werde derzeit diskutiert. Das Innenministerium schätzt die Kosten auf gut fünf Millionen Euro. Allein die geplante Anmietung der Container wird mit 2,5 Millionen Euro für ein Jahr zu Buche schlagen.

Die zusätzlichen Notunterkünfte in der Zast Halberstadt sind als schnelle Zwischenlösung gedacht. Sachsen-Anhalt rechnet in diesem Jahr mit etwa 11000 Flüchtlingen und plant eine zweite Erstaufnahmestelle außerhalb des Harzes. "Nach einem Standort wird weiterhin gesucht", sagte am Donnerstag Ronald Brachmann (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses im Landtag. bei einem Besuch in der Zast.

Sobald diese zweite Aufnahmestelle errichtet ist, soll der Landkreis Harz selbst Flüchtlinge aufnehmen, wahrscheinlich ab dem Jahr 2016. Das erklärte Landrat Martin Skiebe (CDU) am Mittwochabend vor dem Kreisausschuss. Mit der zweiten Erstaufnahmestelle entfalle die bisherige Befreiung, als einziger Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt keine bestimmte Anzahl von Betroffenen längerfristig betreuen müssen.