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Ab sofort keine Abkühlung im Wasser mehr / Schilder werden aufgestellt / Thema für den Ortschaftsrat Schwimmen in Wassensdorfer Badekuhle verboten

09.06.2012, 03:19

In der Wassensdorfer Badekuhle darf ab sofort nicht mehr gebadet werden. Die Auswertung der Wasserproben habe eine zu schlechte Wasserqualität ergeben, erklärte Bürgermeisterin Silke Wolf.

Von Gundi Neuschulz

Wassensdorf l "Wir müssen alle paar Monate die öffentlichen Badegewässer beproben lassen. Nach der letzten Auswertung sind wir gezwungen, die Badekuhle ab sofort für das Baden zu sperren. Die Wasserqualität ist zu schlecht", sagte Bürgermeisterin Silke Wolf. Ihr täte es persönlich sehr leid, aber die Stadt müsse sich an die Vorschriften halten. Deshalb sollen jetzt auch sehr zügig die entsprechenden Hinweisschilder an der Badekuhle aufgestellt werden. Wer dann dort baden gehe und zu Schaden käme, etwa durch allergische Reaktionen oder Ähnliches, trage selbst die Verantwortung und sei im Schadensfall auf sich allein gestellt.

"Es ist vor allem schade, weil der Hort im Sommer regelmäßig zu Gast an der Badekuhle war, Piratenfeste und Neptunfeste, auch vom Wassensdorfer Karnevals-Klub, dort gefeiert wurden." Außerdem seien die Räume und die sanitären Anlagen gerade im vergangenen Jahr saniert worden.

Um die Wasserqualität dort wieder in den Griff zu bekommen, müsste das Gewässer komplett entschlammt werden. Auch eine Bepflanzung sei dann nötig, und zwar mit Pflanzen, die mit für eine gute Wasserqualität sorgen könnten. Es gebe eine Kostenschätzung, nach der etwa 80 000 Euro für diese Maßnahmen aufgebracht werden müssten. "Ich denke, dass sich auch der Ortschaftsrat mit diesem Thema befassen wird, denn die Bürger legen Wert auf ihre Badekuhle und wollen sicher wissen, ob dort irgendwann eine Sanierung machbar ist", so Wolf. Der Kiesteich an der ICE-Strecke sei in den kommenden Jahren auf jeden Fall noch nicht als Badeteich zu nutzen, weil dort auch für den zweiten Bauabschnitt der Umgehung der B 188 noch Kies abgebaut werden soll. Und so lange, also mindestens noch fünf bis sieben Jahre, gelte dort das Bergwerksrecht.