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Stadt will Wildwuchs verhindern und moderate Gebühren erheben Satzung für Hundefriedhof

Von Ralf Franke 14.11.2014, 02:10

Der Hundefriedhof gehört zu Barsberge wie das Forsthaus. Mit einer eigenen Satzung will sich die Stadt Seehausen jetzt zu der letzten Ruhestätte für Vierbeiner bekennen.

Seehausen/Barsberge l Die Geschichte des Hundefriedhofs auf Barsberge ist mittlerweile über 130 Jahre alt. Bislang wurde die letzte Ruhestätte für treue Vierbeiner, die in weitem Umkreis wohl einmalig ist, von der Kommune eher geduldet, statt gefördert. Weil Seehausen nicht zuletzt als Eigentümer des Stadtforstes auf die eine oder anderen Art immer irgendwie in der Verantwortung steht und um Wildwuchs im wahrsten, aber auch im übertragenem Wortsinn zu vermeiden, ist jetzt eine Hundefriedhofsatzung in Arbeit, die der Kommune beziehungsweise der Verwaltung die entsprechenden Steuerungsmöglichkeiten in die Hand geben soll.

Satzung kommt erst 2015

Der Bauausschuss hatte den Entwurf des Paragrafenwerkes in seiner Sitzung am Mittwochabend als erstes Fachgremium auf der Tagesordnung. Bis der Beschluss den Stadtrat passiert und mit der Veröffentlichung in Kraft tritt, dürften im kommenden Jahr aber noch ein paar Tage ins Land gehen. Und der Ausschussvorsitzende Willi Hamann machte in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass man mit der nötigen Pietät vorgehen und keines der existierenden Gräber von heute auf morgen plattmachen werde. Das Regelwerk sei vielmehr ein Instrument für die Zukunft.

In dem vorläufigen Entwurf, den der Bauausschuss dem Stadtrat zum Beschluss empfahl, sind unter anderem die Liegezeiten und die Gebühren verankert, die die Kommune verlangt, um das eigentliche Areal und das Umfeld in Ordnung zu halten. Demnach könnten für drei Jahre eine Gebühr von 30 Euro fällig werden. Eine Verlängerung um zwei Jahre für noch einmal 20 Euro wäre möglich. Dann müsste auf der momentan "gut ausgebuchten" Fläche eine Nachbestattung zugelasen werden, um die räumlichen Grenzen nicht zu sprengen. Besondere Ansprüche - zum Beispiel eine Pflege der Gräber - sind mit der Gebühr nicht verbunden.

Verrottbarer Grabschmuck

In der Satzung wird unter anderem auch geregelt sein, dass die Tiere mindestens 60 Zentimeter tief einzugraben sind und dass der Schmuck der Ruhestätte einen gewissen Rahmen nicht übersteigen darf - am besten verrottbar sein muss. Heißt unter anderem, dass Plastikschmuck und -einfriedungen tabu sind.