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39-jähriger Salzwedeler mit Hand- und Fußfesseln vor Gericht Rocker schlägt Polizist: Acht Monate Haft

Von Marco Heide 17.04.2013, 03:17

Ein 39-jähriger Salzwedeler, der in der Kluft eines Hells-Angels-Anwärters einen Polizisten schlug, muss in Haft. Acht Monate ohne Bewährung lautete gestern das Urteil am Salzwedeler Amtsgericht.

Salzwedel l Der Haupteingang des Salzwedeler Amtsgerichts war gestern von innen verbarrikadiert. Nur über den Seiteneingang konnten Zeugen und Zuschauer das Gebäude betreten. Vor dem Sitzungssaal durchsuchten Justizbeamte Taschen und schickten Prozessbeteiligte und Zuschauer durch eine Sicherheitsschleuse. Kurz nach 9 Uhr betrat der Angeklagte Martin H. (Namen von der Redaktion geändert) mit Hand- und Fußfesseln und in Begleitung von zwei Justiz-angestellten den Gerichtssaal. H. sitzt seit dem 27. Dezember 2012 in Untersuchungshaft.

"Du kriegst hier keinen Fuß mehr auf den Boden!"

Laut Anklage soll der 39-jährige Salzwedeler am 4. November dem 22-jährigen Alexander S. im Club "Löwenherz", mehrfach ins Gesicht geschlagen und ihn mit einem Kopfstoß verletzt haben. Mit den Worten "Du kriegst hier keinen Fuß mehr auf den Boden, du Bullenschwein" soll er laut Staatsanwaltschaft den Geschädigten, der ebenfalls aus der Hansestadt stammt und als Polizist arbeitet, beleidigt haben.

Martin H. verweigerte zunächst die Aussage. Gleich zu Prozessbeginn zogen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem Rechtsgespräch zurück, um den Prozess abzukürzen. Doch die Parteien erzielten zunächst keine Einigung.

Als erster Zeuge schilderteder geschädigte Alexander S. den Tathergang. Er sei mit drei Freunden in dem Club gewesen, als sich plötzlich "Kuttenträger" vor ihm aufbauten. Was er mit "Kuttenträger" meine, wollte Strafrichter Klaus Hüttermann wissen. "Red Devils", antwortete der 22-Jährige. Aus der Mitte der Rockergruppe sei dann schließlich Martin H. hervorgetreten, der ihn im Raucherbereich in die Ecke gedrängt hätte, erzählte S. weiter. Die anderen hätten den Angeklagten abgeschirmt, während dieser mehrfach den Geschädigten ins Gesicht schlug, ihm einen Kopfstoß verpasste und schließlich drohte: "Du Bullenschwein, wenn du mich anzeigst, bekommst du in dieser Stadt keinen Fuß mehr auf den Boden!", sagte der junge Mann aus.

Nach dem Vorfall hätten S. und zwei seiner Freunde noch ihr Bier ausgetrunken und dann zur Polizei gewollt. Im Vorraum des "Löwenherz" hätte Sebastian G., ein Freund des Angeklagten, auf den 22-Jährigen gewartet und mit ihm sprechen wollen, "Wind aus den Segeln nehmen", beschrieb es Alexander S. Dies bestätigte G. auch später in seiner Aussage.

Klaus Hüttermann fragte den Geschädigten, wie Martin H. und Sebastian G. an diesem Abend aufgetreten seien. "Sie trugen Anwärter-Kutten der Hells Angels. ¿East Gate\' stand darauf", erinnerte sich Alexander S.

Bei der Polizei erstattete der Geschädigte Anzeige. Am späten Nachmittag des 4. November begab sich der 22-Jährige in die Notaufnahme des Krankenhauses und ließ die Verletzungen dokumentieren. Das Gesicht wies eine Rötung auf und er habe einige Tage Beschwerden beim Kauen gehabt, erklärte der junge Mann.

"Für mich gab es an dem Abend keinen ersichtlichen Grund."

Richter Klaus Hüttermann fragte nach, ob sich der Geschädigte erklären könne, warum es zu dem Angriff gekommen sei. "Für mich gab es an dem Abend keinen ersichtlichen Grund", sagte der 22-Jährige aus. Erst am folgenden Tag wurde ihm klar, dass ein Gespräch mit der damaligen Freundin des Angeklagten, die Alexander S. bekannt ist, der Grund der Attacke gewesen sein könnte. Der Geschädigte erklärte, dass er sich mit ihr kurz unterhalten habe.

Sebastian G. erklärte, dass Martin H. schnell eifersüchtig werde. Die Auseinandersetzung an sich hatte er jedoch anders in Erinnerung. Sein Kumpel habe den jungen Mann lediglich geohrfeigt. Aber: Nach der Attacke hätte der Freund des Angeklagten gefragt: "Oh Mann, was war denn das für ein Scheiß?" Martin H. soll darauf geantwortet haben: "Ich weiß."

Nach der Aussage von Sebastian G. zogen sich erneut die Parteien zu einem Rechtsgespräch zurück. Und diesmal gab es eine Einigung. Der Angeklagte legte nach der Pause ein Geständnis ab: "Ich war im Löwenherz, habe ihm eine geballert und mit dem Kopf eine gegeben." Zuvor hätte er mit einem Augenzwinkern zwei Red Devils aufgefordert, ihn zu begleiten, und auch die Beleidigung räumte Martin H. ein.

Richter Klaus Hüttermann verurteilte den Angeklagten zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 Euro. Damit folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Außerdem wurde Martin H. die Kontaktaufnahme zum Geschädigten untersagt.

Allerdings wartet neben der achtmonatigen Haft noch eine weitere Strafe auf den Salzwedeler. Im Juli 2012 wurde er wegen Verstoßes gegen das Dopingmittelgesetzes und dreifacher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen die damals ausgesprochene Bewährung läuft ein Widerruf. Wird diesem stattgegeben, addieren sich die beiden Strafen.

Das gestrige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Solange ist der 39-Jährige auf freiem Fuß. Als die Justizbeamten die Fußfesseln beim Verurteilten lösten, waren er und seine Bekannten im Gerichtssaal sichtlich erleichtert.