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Leserin aus Schönebeck fragt nach Schutzwänden oder -wällen an der Bundesstraße 246a Lärmschutz an der neuen Ortsumfahrung? Grenzwerte werden nicht überschritten

Von Olaf Koch 23.01.2014, 02:21

Nach der Fertigstellung der Schönebecker Ortsumfahrung gibt es vermehrt Unmut: Kleingärtner und Anwohner von Felgeleben und Sachsenland unweit der Straße beklagen sich über zunehmenden Lärm.

Felgeleben/Sachsenland l Gerade bei Ortsumfahrungen wird landauf, landab deutlich, dass jede Medaille eine Kehrseite hat. Während sich beispielsweise Autofahrer über ein schnelles Vorankommen von A nach B freuen, klagen Händler im Ortskern, dass Kunden wegbleiben. Oder Anwohner in den Orten freuen sich, dass sie vom Verkehrslärm befreit sind. Auf der anderen Seite monieren Einwohner am Ortsrand nun den zunehmenden Lärm. Immer hat die glänzende Vorderseite einer Medaille eine Rückseite mit einem deutlich negativen Kontrast.

Davon berichtet auch Grit Sandau aus Schönebeck. Nach dem Neubau der Ortsumfahrung der Bundesstraße 246a südlich und östlich um Schönebeck hat sich die Geräuschbelastung für die Anwohner in diesem Bereich deutlich verstärkt. Kleingärtner im Triftweg sowie Anwohner in Felgeleben und Sachsenland müssen mit dem Verkehrslärm leben und wohl auch leben lernen. "Kann in diesem sensiblen Bereich nicht ein Erdwall oder eine Lärmschutzwand errichtet werden?" fragt die Leserin bei der Volksstimme nach.

Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass ab etwa April der Pkw- und vor allem der Lkw-Verkehr zunehmen wird. Dann nämlich sollen die provisorischen Verkehrsschilder aufgestellt sein, um den Fern- und Durchgangsverkehr aus der Innenstadt zu nehmen. Erst danach wird die Ortsumfahrung ihrem Namen voll gerecht werden.

Mit der Anfrage der Schönebecker Leserin wandte sich die Volksstimme an Hartmut Pöhlert, Regionalbereichsleiter der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Er erklärte, dass im Laufe der Planungen für die Ortsumgehung auch Untersuchungen und Berechnungen zum Lärmschutz angestellt wurden.

Das Ergebnis ist aus Sicht des Landes eindeutig: "Hiernach sind die Grenzwerte in den allermeisten Fällen eingehalten, so dass keine Maßnahmen daraus abgeleitet werden können", antwortet Hartmut Pöhlert auf eine Anfrage der Volksstimme. Die Einhaltung der Lärmgrenzwerte wurde auch so im Plan festgestellt. "Es gab nur passive Schutzmaßnahmen an einigen Grundstücken im Bereich der alten Landesstraße 51 in Richtung Barby. Diese sind abgeschlossen." Lärmschutzwände oder andere aktive Vorsorgemaßnahmen waren nicht nötig und sind demnach auch nicht geplant.

Zur Erklärung: Aktiver Lärmschutz umfasst Maßnahmen direkt an der Schallquelle, also beispielsweise Schwingungsisolierung, Nutzung von leiseren Autos, sogenannter Flüsterbitumen oder die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen. Passiver Lärm schutz definiert Maßnahmen am Immissionsort direkt, also zum Beispiel die Verwendung von Lärmschutzverglasung bei Fenstern, Lärmschutztüren, Gehörschutz und gegebenenfalls Ohrstöpsel.

Das ist eben die Kehrseite der Medaille: Im Grunde wird der Verkehr und damit der Lärm nur verlagert - in diesem Fall aus der Altstadt an den Stadtrand. In Zukunft werden also nicht mehr die Anwohner in der City wegen des Lasterverkehrs schimpfen, sondern Gartenfreunde und Bewohner im Stadtrand-Bereich.