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Raub im Bettenlager Waren Pistolen beim Überfall scharf?

Neue Runde im Prozess zum Überfall auf das Dänische Bettenlager in
Schönebeck. Das Gericht versucht beim aktuellen Verhandlungstag zu
klären, ob die Waffen beim Raubzug zweier junger Männer im Oktober 2013
scharf waren.

Von Daniel Wrüske 14.05.2014, 03:15

Schönebeck l Die Klickgeräusche gehen durch Mark und Bein. Um den Tisch von Richterin Sigrun Lehmann stehen Vertreter der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und ein Experte des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt. Die Runde schaut sich die zwei Schreckschusspistolen an, die Thomas R. (Namen der Angeklagten von der Redaktion geändert) und Ronny Z. bei ihrem bewaffneten Raubüberfall auf das Dänische Bettenlager in Schönebeck am 18. Oktober 2013 benutzt haben sollen.

Immer wieder führt der Landeskriminalbeamte die Funktionsweise der Pistolen vor. Er zeigt die Vorgänge des Schießvorgangs, erklärt technische Details, spricht zur Handhabe von Pistolen, Munition und Magazinen.

Auskünfte des Experten vom Landeskriminalamt

Das Gericht nimmt sich Zeit für diese schaurige Lehrstunde. Es will klären, ob die Waffen geladen waren oder die Magazine in den Pistolen steckten - zunächst bei den Überfällen in das Geschäft im Salzer Park und ein Lottogeschäft, dann Wochen später, als die Pistolen bei einer Hausdurchsuchung von der Polizei gefunden worden waren. Die Erkenntnisse in dieser Frage sind wichtig, denn sie könnten Auswirkungen auf das Strafmaß haben, auf die Bewertung des Überfalls durch Thomas R. und Ronny Z. - beide Angeklagten hatten beim ersten Prozesstag Anfang April die Tat bereits gestanden.

Doch die Aussagen zu den Waffen bleiben widersprüchlich. Dabei geht es zunächst um den Raubzug im Bettenlager. Hierzu hatte die Verteidigung der Angeklagten während des Prozesses relativ früh erklärt, dass die Waffen nicht scharf gewesen sein sollen. Ebenso bei einem Überfall auf einen Lottoladen in Schönebeck. Der wird wieder Thomas R. vorgeworfen. Zusammen mit Marcel L. soll er am 20. November 2013 das kleine Geschäft an der Steinstraße der Elbestadt ausgeraubt haben. Schließlich hat die Polizei die Pistolen bei Verwandten von Marcel L. während einer Hausdurchsuchung in Magdeburg sichergestellt. Aus der Familie des Angeklagten Marcel L. kam während eines vorangegangenen Verhandlungstages der Zwischenruf, dass die Magazine in den Pistolen steckten, als man sie der Polizei übergab.

Hundertprozentige Gewissheit wird es wohl nicht mehr geben. Der aktuelle Prozesstag gestern zeigt das: Für die Überfälle bleibt unklar, ob die Täter mit den Pistolen ihre Opfer, jeweils die Verkäuferinnen in den Geschäften, hätten verletzten oder sogar töten können. "Nach sechs Monaten lässt sich nicht mehr sagen, was mit den Waffen war, als die Täter ihre Tat ausgeführt haben", sagt der Mitarbeiter des Landeskriminalamtes im Verhandlungssaal. Er macht aber auf Nachfrage von Richterin Sigrun Lehmann deutlich, dass bei den verwendeten Waffen nicht zu erkennen sei, ob sie geladen sind oder nicht. "Schon gar nicht von Laien wie den Verkäuferinnen", schickt die Staatsanwaltschaft nach.

Eindeutig dagegen ist, dass die Pistolen in der Magdeburger Wohnung in einer Plastiktüte lagen - ohne dass die Magazine in ihnen steckten. Das bestätigen die Polizeibeamten, von denen die Durchsuchung vorgenommen wurde, übereinstimmend. Sie sagen allerdings auch, dass die sogenannten Hähne gespannt gewesen sein sollen - es sah also so aus, als seien die Waffen geladen gewesen. Zudem hätten sich in beiden gesondert gelagerten Magazinen Patronen befunden, hieß es. Dem Gericht obliegt es jetzt, diese Aussagen zu bewerten. Richterin Sigrun Lehmann kündigt an, dass man nach einen psychologischen Gutachten über den Angeklagten Thomas R. am 23. Mai die Plädoyers der Verteidigung hören will. Gebe es keine weiteren Anträge, soll das Urteil verkündet werden.

Am aktuellen Gerichtstag wie in den früheren hat die Jugendhilfe Ausführungen zu allen Angeklagten gemacht. Ohne Ausnahme wurde ihnen eine verzögerte Entwicklung und nicht gefestigte Persönlichkeit attestiert. Die Jugendhilfe schlägt dem Gericht deshalb vor, bei der Verurteilung das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Schmerzensgeld für Verkäuferin

Verhandelt wurde am Prozess- tag am Dienstag auch der Antrag von Tanja O. Wie ihre Kollegin Michaela K. fordert die Mitarbeiterin des Dänischen Bettenlagers Schmerzensgeld. Seit dem Überfall ist O. krankgeschrieben, seit einigen Wochen arbeitet sie wieder stundenweise. Die vom Gericht im Vergleich angebotenen 3000 Euro erkennt O. nicht an. Sie zieht den Antrag zurück und will den ihr entstandenen Schaden in einem eigenen Prozess reguliert wissen.