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Gericht spricht Urteile gegen junge Männer / Täter müssen für fünf und drei Jahre ins Gefängnis Hohe Strafen für Bettenlager-Räuber

Von Daniel Wrüske 28.05.2014, 03:18

Haftstrafen für die Räuber, die das Dänische Bettelager ausgeraubt haben. Die beiden Täter müssen für fünf und drei Jahre ins Gefängnis. Gestern wurden die Urteile verkündet.

Schönebeck l Die beiden jungen Männer, die am 18. Oktober 2013 das Dänische Bettenlager in der Schönebecker Stadion- straße überfallen und rund 2000 Euro Bargeld erbeutet haben, müssen ins Gefängnis. Das Amtsgericht Schönebeck hat gestern Mittag die Urteile verkündet. Thomas R. (Namen von der Redaktion geändert) muss fünf Jahre hinter Gitter. Beauflagt ist zusätzlich, dass er sich der 20-Jährige einer Drogenentzugstherapie unterziehen muss. Ronny Z. wurde mit dreijähriger Haft bestraft. In beiden Fällen sah das Gericht den Vorwurf des schweren Raubs als bestätigt an. Die Täter nutzten Schreckschusspistolen für ihren Überfall und bedrohten damit zwei Verkäuferinnen. Die Beschuldigten nahmen die Urteile regungslos auf. Thomas R. sitzt seit dem 11. Dezember 2013 in Jugendhaft. Er wurde bei jedem Prozesstag in Handschellen vorgeführt, saß mit Fußfesseln im Gerichtssaal. Ronny Z. ist noch auf freiem Fuß.

Die hohen Jugendstrafen sind eine Überraschung. Denn sie liegen zum Teil weit über dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert und die Verteidigung in ihren Plädoyers in der vergangenen Woche vorgeschlagen hatte. Hier waren drei Jahre und sechs Monate für Thomas R. und zwei Jahre auf Bewährung beziehungsweise 18 Monate auf Bewährung für Ronny Z. im Gespräch.

"Sie haben ein Verbrechen begangen."

Besonders im zweiten Fall wurde das Urteil mit Spannung erwartet. Ronny Z. hat sich während der Verhandlung sehr ambivalent gezeigt. Der heute 21-Jährige erlebte als Kind familiäre Brüche. Dennoch kann der junge Mann im Gegensatz zu seinem Komplizen einen Schulabschluss vorweisen. Er hat mehrere Ausbildungen angefangen, gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet, lebt selbständig in einer Wohnung und hat eine Beziehung. Als Auszubildender war er auch eine Zeitlang im Bettenlager beschäftigt, brach die Lehre aber ab. Unmittelbar nach der Tat hatte Ronny Z. sich noch ein Alibi bei seiner Freundin verschafft. Beim ersten Prozesstag leugnete er zunächst die eigene Beteiligung, gab dann aber über seinen Anwalt alles zu.

Als seine ehemalige Kollegin Michaela K., eine mit einer Waffe bedrohte Verkäuferin, als Zeugin aussagte, dabei mehrmals zusammenbrach, zeigte sich Ronny Z. reumütig. Er weinte, bat in Zwischenrufen um Verzeihung, ging sofort auf einen Vergleich ein, wonach das Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld erhalten soll. Die erste Ratenzahlung hat der Täter bereits geleistet. Außerdem hat er kein Vorstrafenregister wie beispielsweise Thomas R. Gründe für seinen Verteidiger, eine Bewährung ins Spiel zu bringen.

Für die, wie auch für eine milde Strafe sah das Gericht allerdings keine Veranlassung. "Die Strafe verdeutlicht die Schwere der Tat", fasste Richterin und Amtsgerichtsdirektorin Sigrun Lehmann die Auffassung des Gerichts zusammen. "Ronny Z. hat ein schlimmes Verbrechen begangen, das muss auch dementsprechend geahndet werden."

Planmäßig, kaltblütig und ungerührt

Schöffen und Richterin halten beiden Tätern insbesondere die akribisch geplante Tat vor, Absprachen, die vorher getroffen wurden. Ronny Z. habe Thomas R. bewusst mit ins Boot geholt, weil er seine Gewaltbereitschaft kannte. Und Ronny Z. kannte sich durch seine Arbeit im Geschäft aus. Die Tat, so das Gericht, sei kaltblütig und unter Anwendung von Gewalt ausgeführt worden. Dass die Verkäuferinnen um ihr Leben flehten, berührte die Diebe nicht. Bis heute sind beide Frauen in psychischer Behandlung, lernen langsam wieder im Alltag zurecht zu kommen.

Thomas R. saß bereis ein Jahr im Jugendgefängnis. Kaum wieder auf freiem Fuß, beging er wieder Straftaten. Psychologen attestierten während der Verhandlung, dass der junge Mann zwar an einer starken Persönlichkeits- und Entwicklungsstörung leide, zudem drogenabhängig sei. Bei seinen Straftaten war er aber immer zurechnungsfähig.

Dem 20-Jährigen wird nicht nur der Bettenlagerraub vorgeworfen. Mit einen weiteren Täter, Marcel L., hat er am 20. November 2013 den Lotto-Toto-Laden in der Steinstraße überfallen. Wieder unter Waffenanwendung. 600 Euro raubten die Täter. In allen Fällen ging es den jungen Männern immer darum, Drogenschulden bezahlen zu können oder neue Drogen aller Art anzuschaffen. Fünf Jahre also für Thomas R. als Strafe für zwei schwere Raubüberfälle. Für Marcel L., der bereits ebenfalls im Gefängnis war und seit Dezember wieder hinter Gittern sitzt, gab es zwei Jahre Haft.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat jetzt eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.