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Wer übernimmt die Kinder- und Jugendeinrichtung in der Hecklinger Straße ? Ausschuss plädiert weiter für BBRZ als "Glashaus" -Träger

Von René Kiel 21.01.2010, 05:52

Der Ausschuss für Jugend und Soziales des Staßfurter Stadtrates hält am Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum ( BBRZ ) als neuen Träger der Kinder- und Jugendeinrichtung " Glashaus " in Staßfurt fest.

Staßfurt. Für diesen Verein, der im Rathmannsdorfer Schloss mit viel Erfolg eine Ausbildungsstätte für benachteiligte Jugendliche betreibt, sprachen sich Dienstagabend fünf Ausschussmitglieder aus, einer enthielt sich der Stimme.

Die erneute Beratung war notwendig geworden, nachdem der Stadtrat in seiner Dezember-Sitzung auf Antrag von Jochen Meyenberg ( Fraktion Die Linke ) die Beschlussvorlage in den Fachausschuss zurück verwiesen hatte.

Meyenberg hatte seinen Vorstoß damit begründet, dass der Verein Integration, Beschäftigung und Soziales ( IBS ) aus Lutherstadt Eisleben, den Oberbürgermeister René Zok im März 2009, nach der Insolvenz des Initiativkreises für Arbeitsbeschaffung und Bildung, mit der Trägerschaft beauftagt hatte, bei der Ausschreibung der Stadt nicht korrekt behandelt worden sei. Genau an dem Tag, als in Staßfurt die Vergabeentscheidung gefallen sei, habe der IBS, der auch die Tafel der Bodestadt betreibt, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erhalten. In diesem Zusammenhang hatte Meyenberg auch darauf verwiesen, dass dieser Verein mehrere Jugendobjekte betreue.

In der Ausschusssitzung am Dienstag im Mehrgenerationenhaus der Volkssolidarität stellte Ausschusschef Ralf-Peter Schmidt ( Die Linke ) klar, dass schon im März 2009 festgestanden habe, dass die Trägerschaft nur befristet übertragen wird und die abschließende Trägerfindung und Konzeptausrichtung über eine Neuausschreibung der Stadt Staßfurt geklärt werden müsse. Dies auch unter dem Aspekt, dass die Stadt Staßfurt auch in der Vergangenheit die Trägerschaft nach inhaltlichen Kriterien und einem vorgegebenen Finanzrahmen per Ratsbeschluss vergeben hat.

Im November 2009 sei es dann zur Ausschreibung gekommen, wobei der 16. der Stichtag für die Einreichung der Bewerbung gewesen sei. In der Ausschreibung waren Eckpunkte zu Trägerschaft, Fachlichkeit, pädagogisches Konzept, Kooperation und nachhaltige Vernetzung sowie Finanzierung benannt.

" An der beschränkten Ausschreibung wurden fünfzehn Träger beteiligt. Davon meldeten sich neun Träger zurück. Zwei Träger erklärten, dass sie sich nicht am Verfahren beteiligen werden. Zwei Träger bildeten eine Kooperation und gaben eine gemeinsame Bewerbung ab. Insgesamt lagen somit sechs Konzepte zur Bewertung vor ", berichtete Schmidt. Diese seien durch die Stadtjugendpflege entsprechend der Ausschreibungskriterien fachlich bewertet worden.

Zur Fachausschusssitzung am 30. November seien die drei erstplatzierten Bewerber mit der Möglichkeit der Eigenpräsentation eingeladen worden.

Schmidt : " Im Ergebnis der Ausschussdebatte entschied sich der Fachausschuss dem Stadtrat vorzuschlagen, die Trägerschaft dem BBRZ zu übertragen. "

" Die in der Stadtratsdebatte gemachten Aussagen zum IBS, dass dessen mittlerweile stattgefundene Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe der Stadt vorliege und in die Bewertung hätte einfließen müssen, bestätigte sich nicht ", so Schmidt. Diese sei erst nach der Stadtratssitzung am 18. Dezember bei der Stadt per Fax eingegangen und könne deshalb nach dem Bewerbungsschluss nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Auch Meyenbergs Hinweis, dass IBS Träger vieler Jugendeinrichtungen sei, habe man nicht berücksichtigen können, da eindeutig zwischen einer Trägerschaft und den Dienstleistungen zur Überlassung von Arbeitskräften zu unterscheiden sei, sagte Schmidt. Er hält Meyenberg in dieser Frage für befangen, " weil er einen Beratervertrag mit IBS hat. "

" Das BBRZ ist das Optimalste ", meinte Eric Maindok ( CDU ). Die Ausstattung, die der Verein für die Kinder- und Jugendarbeit vorweisen könne, sei vom Feinsten.

Harald Jahns ( FDP ) hingegen meinte, man sollte IBS eine zweite Chance geben. Dann müsste man eine zweite Runde durchführen, entgegnete Schmidt.

Wolfgang Günther ( UWGn ) sagte, er hatte damals Bedenken, die aber immer noch da seien. Er wundert sich, warum man den Bieter nehme, der eine geringere Punktzahl aufweise.