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Stendaler Landgericht bestätigte gestern Amtsgerichtsurteil / Angeklagter habe "grob verkehrswidrig" gehandelt Tödlicher Unfall: Bewährungsstrafe für Verursacher

15.02.2013, 01:12

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern einen 25-Jahre alten Mann aus der Region Seehausen zu einer einjährigen Gefängnisstrafe - ausgesetzt zur Bewährung - und einer Geldstrafe von 2000 Euro wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Schon im September war ihm die Fahrerlaubnis für zwei Jahre entzogen worden.

Die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichtes vom 7. November vorigen Jahres. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an Heiligabend 2011 "grob verkehrswidrig" einen schweren Unfall mit zwei Toten und einem Schwerverletzten herbeigeführt hatte. Mit seinem Renault Clio kam der 25-Jährige gegen 21 Uhr auf der Landstraße von Vielbaum her und "bretterte mit 70 km/h in die Kreuzung ", sagte Richter Rüge im Urteil.

Auf der vorfahrtberechtigten Bundesstraße 189 fuhr ein aus Osterburg stammendes Ehepaar in einem Mitsubishi Lancer mit dem Sohn in Richtung Wittenberge. Für den Fahrer (63) und seine im Fond sitzende Ehefrau (61) kam jede Hilfe zu spät. Der 38-jährige Sohn überlebte als Beifahrer nur knapp. Er war monatelang ans Krankenlager gefesselt.

Es bestehe "kein Zweifel am vorsätzlichen Handeln" des Angeklagten. Er habe das Halt gebietende Stoppschild missachtet, hieß es zur Urteilsbegründung. Vor dem Amtsgericht hatte er noch behauptet, angehalten zu haben.

Das aber hatte Gutachter Carsten Wegner in seiner gestern wiederholten Unfallrekonstruktion eindeutig widerlegt. Vor dem Landgericht schloss der Angeklagte, der bei dem Unfall selbst erheblich verletzt worden war und sich bei dem als Zeugen gehörten Sohn entschuldigte, ein Fehlverhalten nicht mehr aus. Der Angeklagte ist rechtlich unbescholten, hat aber fünf Eintragungen im Verkehrsregister: vier wegen Tempo-Überschreitungen - eine davon mit Unfall. Einmal überfuhr er eine rote Ampel.

"Sein Verhalten hat sich aufgeschaukelt, Geldstrafen und Punkte sind wirkungslos verpufft. Ein Jahr Gefängnis ist ohne Zweifel angemessen", begründete Richter Rüge die Berufungsverwerfung.

Da nur der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, durfte das Landgericht die Strafe nicht erhöhen. Dennoch verschärfte es das Urteil ein wenig, indem es die zweijährige Frist zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erst gestern beginnen ließ.