1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Zur elfjährigen Tochter ins Bett gestiegen

Landgericht verurteilt 40-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe Zur elfjährigen Tochter ins Bett gestiegen

Von Wolfgang Biermann 19.04.2013, 01:14

Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern einen 40-jährigen Familienvater aus einem Dorf bei Stendal wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner zur Tatzeit (Ende März/Anfang März 2011) elfjährigen leiblichen Tochter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und diese für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Freiwillig zahlt der Angeklagte seiner Tochter, die über einen Anwalt als Nebenkläger vertreten war, 5000 Euro Schmerzensgeld.

Nach Überzeugung des Gerichtes unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler steht fest, dass der an jenem Tag aufgrund anhaltender ehelicher Probleme stark alkoholisierte Angeklagte "emotional enthemmt" war, als er sich ins eheliche Bett legte. Darin befand sich neben der Ehefrau auch die Tochter. Es kam zu sexuellen Handlungen durch den Angeklagten, wenn auch nicht zum Äußersten. Vollendeter Sex sei dem Gesetz nach aber nicht entscheidend, wie Staatsanwalt Bernd Blasczyk der Volksstimme sagte.

Der Angeklagte gestand - mit Tränen kämpfend - die ihm zur Last gelegte Tat. Die inzwischen von ihm getrennt lebende Ehefrau hatte den Vorfall erst ein Jahr später zur Anzeige gebracht, obgleich sie noch in der Tatnacht - durch die Tochter geweckt - davon erfahren hatte. "Wir wollen hier keine dreckige Wäsche waschen. Hauptziel ist es, die Tochter zu schonen", hatte der Verteidiger des 40-Jährigen das umfassende Geständnis seines Mandanten begründet. Auf Anregung der Staatsanwaltschaft hatten sich Nebenklagevertreter, Verteidiger und Staatsanwalt im Vorfeld abgestimmt und dem Gericht ein Urteil gemäß dieser Absprache vorgeschlagen.

Echte Reue und kein Selbstmitleid

Das Gericht wertete den Missbrauch als "alkoholisierte Spontantat". Die Richter hielten dem Angeklagten eine Reihe von Umständen zugute. So habe er dem Kind "massiv schuldmildernd das Trauma einer Aussage erspart", echte Reue und kein Selbstmitleid gezeigt. Schließlich habe er der Zahlung des Schmerzensgeldes zugestimmt. Das alles habe zu dem Urteil von zwei Jahren geführt. Aufgrund einer guten Sozialprognose sei die Aussetzung zur Bewährung für den in Lohn und Brot stehenden 40-Jährigen angebracht. Nicht zuletzt, um ihm die Möglichkeit zu geben, das Schmerzensgeld zu zahlen und seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.

Noch im Gerichtssaal nahm der bislang rechtlich völlig unbescholtene Angeklagte das Urteil an. Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage verzichteten auf Rechtsmittel.