Kurz vor Verhandlung nimmt die Angeklagte die Berufung zurück Griff in Ladenkasse bleibt rätselhaft
Stendal l Um Diebstahl geht es oft vor Gericht. Der Sachverhalt ist meist eindeutig: Ein Täter stiehlt etwas und - sofern er erwischt wird - kommt vor Gericht, das ihn bestraft. Anders ein Fall, der am Dienstag am Landgericht in Stendal verhandelt worden ist und der der Justiz Rätsel aufgibt.
Zur Anklage: Eine Verkäuferin trennt sich im Sommer vorigen Jahres einvernehmlich von ihrem Arbeitgeber. Kurze Zeit darauf betritt sie den Laden in Stendals Innenstadt, in dem sie bis vor kurzem noch selbst tätig war.
Was dann folgte, schilderte die darin anwesende Verkäuferin so. Die Ex-Kollegin versucht demnach, die Ladenkasse zu öffnen, offenbar um daraus Geld zu entnehmen. Vergeblich, die Mittfünfzigerin bekommt die Kasse nicht auf. In barschem Ton fordert sie die Angestellte auf, die Kasse zu öffnen. Eingeschüchtert folgt diese der Aufforderung und öffnet die Kassenlade.
"Abstruse Geschichte, die man sich nicht ausdenken kann"
Ihre Ex-Kollegin greift hinein, entnimmt aus dem Kassenfach 100 Euro und verschwindet. So eine abstruse Geschichte könne man sich gar nicht ausdenken, befindet der Strafrichter am Amtsgericht Stendal und verurteilt die jegliche Schuld bestreitende Angeklagte am 8.Januar zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 18 Euro (360 Euro).
Zur Verhandlung war es gekommen, weil die Angeklagte gegen einen zuvor ohne Prozess ergangenen Strafbefehl in vorgenannter Höhe Einspruch eingelegt hatte.
Und auch gegen das Amtsgerichtsurteil legte die Angeklagte Berufung ein, die an diesem Dienstag vor dem Stendaler Landgericht verhandelt werden sollte.
Doch kurz zuvor nahm sie ihr Rechtsmittel zurück. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die den Fall auch in erster Instanz für ihre Behörde vertrat, sagte der Volksstimme, dass am Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht das Motiv der Täterin offen geblieben war. Die zunächst von der Staatsanwältin gehegte Vermutung, dass der ehemalige Arbeitgeber seiner Ex-Mitarbeiterin möglicherweise noch Lohn schuldete, erwies sich nach Anhörung des Mannes als Zeuge als falsch.
Mit Rücknahme der Berufung nun rechtskräftiges Urteil
Was die bis dato rechtlich Unbescholtene zum Griff in die Kasse veranlasste, bleibt ungeklärt. Mit der Rücknahme der Berufung wird das Urteil nunmehr rechtskräftig. Die Verurteilte muss die 360 Euro Geldstrafe zahlen und dazu die Gerichtskosten tragen.