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  7. 56-Jähriger filmt den Missbrauch der Enkelin

Gebürtiger Tangermünder muss sich wegen schweren, sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten 56-Jähriger filmt den Missbrauch der Enkelin

Von Wolfgang Biermann 15.07.2014, 01:28

Stendal l Ein gebürtiger Tangermünder muss sich seit gestern vor dem Landgericht Stendal wegen schweren, sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin verantworten.

Zweifachen Missbrauch des zur Tatzeit (Sommer 2012) vierjährigen Mädchens legt die Staatsanwaltschaft dem 56-Jährigen, der bis zu seiner Festnahme am 20. Februar dieses Jahres im Landkreis Jerichower Land lebte, zur Last. Laut Anklage soll er den Missbrauch mit einer als Feuerzeug getarnten Kamera fotografiert und gefilmt haben.Heraus kam das Ganze, als der Sohn des Angeklagten, also der Vater des Mädchens, die Kamera mit gekoppelten USB-Stick in einer "Bastelkiste" fand und sich die nach eigenen Worten "widerlichen Bilder" auf dem PC ansah. Er habe seinen Vater daraufhin zur Rede gestellt und sofort die Polizei gerufen, sagte der 33-Jährige als Zeuge gestern aus.

"Ich weiß auch nicht, wie das passiert ist", gab der Angeklagte an. "Alkoholrausch" lautete seine Erklärung. Zum Missbrauch gezwungen hätte er das Mädchen aber nicht. "Es tut mir leid. Sie war und ist doch mein Schatz." Der geschiedene 56-Jährige lebte zur Tatzeit zusammen mit Sohn, Schwiegertochter und Enkelin unter einem Dach. Es hätte häufig Streit gegeben, darum hätte er oft zu Bier und Schnaps gegriffen. Acht bis zehn Bier und eine Viertelflasche Korn will fast täglich konsumiert haben. Die angebliche Trinkmenge machte nicht nur Gericht und Staatsanwaltschaft, sondern auch Gerichtspsychiater Frank M. Wegener stutzig, denn bei polizeilichen Vernehmungen hatte er zuvor weitaus geringere Mengen angegeben. Nicht der einzige Widerspruch gestern.

Angeklagter verstrickt sich in Widersprüche

So hatte der Angeklagte vor der Polizei gesagt, das er "reinen Tisch machen" wolle und detailliert zum Geschehen ausgesagt. "Ich habe den Eindruck, dass der Tisch jetzt nicht mehr so rein ist", monierte der Vorsitzende Richter der Jugendschutzkammer, Ulrich Galler. "Sind Sie sicher, dass es nur zweimal war?", wollte er wissen. Das Gericht hatte auf den Fotos entdeckt, dass der Angeklagte an unterschiedlichen Tattagen jeweils lange Jeans trug. Bei einer Tat will er aber eine Turnhose angehabt haben. Und: Laut Staatsanwaltschaft gibt es noch eine beschädigte Datei auf dem PC des Angeklagten, die bislang vom LKA Magdeburg nicht geöffnet werden konnte. Mit neuer Software soll das aber gelingen.

Heute wird der Prozess fortgesetzt. Nach derzeitigem Stand wird am 25. Juli das Urteil erwartet. Zwei bis zehn Jahre Gefängnis stehen laut Staatsanwaltschaft im Regelfall auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch.