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Stadt und Jobcenter wollen sich mit Holger Gebhardt auf einen Aufhebungsvertrag einigen Namensliste wurde zum Verhängnis

16.01.2015, 01:06

Im Arbeitsgerichtsprozess von Holger Gebhardt gegen seine fristlose Kündigung bei Stadt und Jobcenter zeichnet sich eine Einigung ab. Gebhardt verzichtet auf eine Klage und scheidet mit wenigen Bedingungen umgehend einvernehmlich aus dem Arbeitsverhältnis aus.

Stendal l Arbeitsrechtlich war es eine Namensliste, die Holger Gebhardt zum Verhängnis geworden ist. Bei ihren Ermittlungen zur Fälschung der Stendaler Briefwahl stieß die Staatsanwaltschaft auf DIN-A-4-Blätter mit Namenslisten und Geburtsdaten von Kunden des Jobcenters. Sie sollen vom damaligen CDU-Stadtrat während der Dienstzeit auf Papier des Jobcenters gefertigt worden sein. Diese Adressen sollten von den von ihm beauftragten Vertrauten aufgesucht werden. Damit beantragte die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht auch die Durchsuchung von Gebhardts Arbeitsplatz am 5. November.

Keine Chance auf Rückkehr an den Arbeitsplatz

Beim Gütetermin gestern vor dem Stendaler Arbeitsgericht rekonstruierte Richter Dirk Wolandt die arbeitsrechtlichen Folgen des Wahlfälschungsversuchs: Das Jobcenter nahm die Begründung für die Hausdurchsuchung zum Anlass, Gebhardt umgehend an die Stadt zurückzudelegieren.

Das Stendaler Rathaus hatte unter diesen Umständen auch keine Verwendung mehr für den 41-Jährigen. Es stellte ihn frei und zog die im Arbeitsvertrag festgelegte 14-Tages-Klausel zum 20. November."Die Kündigung wegen Wahlfälschung halten wir für eine parteipolitische Retourkutsche", sagte Gebhardts Anwalt.

In der Verhandlung machten die Vertreter von Jobcenter und Stadt deutlich, dass angesichts der umfangreichen Vorwürfe zu den Umständen der Wahlfälschung eine Rückkehr von Gebhardt ohne Chance sei. Richter Wolandt ließ erkennen, dass er dieser Sicht folge und riet ihm, doch in den "sauren Apfel zu beißen" und auf eine Klage zu verzichten.

Der Vergleich sieht vor, dass Gebhardts eigentlich bis zum 31. Dezember 2015 befristeter Vertrag zum 30. November 2014 endet. Ihm stünde damit noch eine Lohnzahlung für zehn Tage zu. Zudem soll er ein "wohlwollend formuliertes qualifiziertes Arbeitszeugnis" erhalten. Auf dieses habe jeder Arbeitnehmer ein Anrecht, betonte Wolandt, weil die Vertreter von Stadt und Jobcenter hier zunächst zögerten. Den Vorschlag von Gebhardts Anwalt, ein "gutes Zeugnis" auszustellen, hatten sie zuvor ebenso verneint wie das von Wolandt angeregte "Nachhelfen mit einer kleinen Zahlung".

Zudem verpflichtet sich die Stadt, dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung zu signalisieren, dass sie gegen ein Fortsetzung von Gebhardts Lehrgang für den gehobenen Dienst keine Einwände habe. Das Institut hatte ihm nach seinem Rauswurf gekündigt.

Lehrgang war nicht Wunsch des Jobcenters

Die Weiterbildung hatte Gebhardt selbst bezahlt. Wie er vor Gericht berichtete, habe aber Oberbürgermeister Klaus Schmotz an das Jobcenter geschrieben, dass dies "ausdrücklich erwünscht" sei. So wurde Gebhardt für die Kurse gegen Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt. Steffen Hunke vom Jobcenter betonte gestern ausdrücklich: "Der Lehrgang war nicht Wunsch des Jobcenters."