1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Wer bauen will, muss Platz für Autos schaffen oder zahlen

Stellplatzsatzungen der Hansestadt werden auf alle Ortsteile ausgeweitet Wer bauen will, muss Platz für Autos schaffen oder zahlen

Von Reinhard Opitz 09.02.2011, 04:32

Die Stellplatzsatzung und die Stellplatzablösesatzung der Hansestadt Stendal werden gegenwärtig auf sämtliche Ortsteile ausgeweitet. Deshalb müssen sie erneut beschlossen werden. Nach der Ausschussrunde liegen sie am 14. Februar dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.

Stendal. Wer baut, muss gegenüber der Stadt Stellplätze nachweisen. Wer das nicht kann oder will, muss sich davon freikaufen. So regeln das zwei städtische Satzungen, die seit 2004 beziehungsweise seit 1996 für das Stadtgebiet gelten, wie es sich bis Ende 2009 darstellte. Seitdem sind 13 ehemals selbständige Gemeinden mit insgesamt 24 Dörfern in den Schoß der Hansestadt gekommen, die nun ebenfalls in den "Genuss" der Stellplatzsatzungen kommen sollen.

Der Hintergrund für derartige Satzungen ist durchaus plausibel und vernünftig: Die öffentlichen Räume sollen vom ruhenden Verkehr, also von parkenden Autos, entlastet werden. Und doch ist sie in jeder Zeile zu spüren – die deutsche Regelwut, die möglichst alle Fälle abdecken und keine Spielräume zulassen will. So findet man in der Liste der Gebäude und Anlagen, bei deren Neubau der Bauherr Stellplätze nachweisen muss, nicht nur Wohn- und Bürohäuser, Hotels, Gaststätten Läden oder Altenheime. Allein bei den verschiedenen Heimarten wird eindrucksvoll differenziert. So ist ein Studentenwohnheim mit einem Stellplatz je zwei bis drei Betten auszustatten, während von einem Schwesternwohnheim pro drei bis fünf Betten ein Parkplatz gefordert wird. Ein Arbeitnehmerwohnheim wiederum braucht einen Platz je zwei bis vier Betten. Da Senioren und Kinder weniger automobil sind, reicht für ein Altenheim ein Platz für 8 bis 15 Betten aus, in einem Kinderheim sogar einer pro 10 bis 20 Betten.

Ist die Stellplatzzahl fürs Theater – einer auf fünf Sitzplätze – festgelegt, so lässt die Satzung für ein Kino oder eine Schulaula einen Spielraum von fünf bis zehn Sitzplätzen zu. Ein Hallenbadbetreiber wird mit einem Parkplatz je fünf bis zehn Kleiderablagen beauflagt. Bei Tennisplätzen reichen vier Stellplätze pro Spielfeld – vorausgesetzt, es gibt keine Zuschauerplätze. Sind solche vorhanden, muss zusätzlich ein Stellplatz pro 10 bis 15 Zuschauerplätze zur Verfügung gestellt werden. Eine Minigolfanlage kommt mit sechs Plätzen für Autos aus, eine Kegel- oder Bowlinganlage mit vier je Bahn. Auch Bootshäuser werden nicht verschont. Für jeweils zwei bis fünf Boote muss ein Stellplatz her. Eine Auswahl der wichtigsten Vorgaben der Stellplatzsatzung ist im gelben Kasten zusammengefasst.

Will sich ein Bauherr von der Stellplatzpflicht freikaufen, muss er die Zustimmung der Stadt einholen. Wieviel er zu zahlen hat, hängt vom Standort innerhalb des Stadtgebiets ab. Die Stellplatzablösesatzung legt Folgendes fest: In der Altstadt und den unmittelbar angrenzenden Straßen wie den Wällen, Am Pulverturm, in der Hospitalstraße und einem Teil der Arneburger Straße kostet ein nicht angelegter Stellplatz 3000 Euro. 1800 Euro muss ein Bauherr in den Stadtgebieten außerhalb dieses zentralen Bereiches einschließlich der Ortsteile Borstel und Wahrburg berappen. In allen übrigen Ortsteilen ist es noch etwas billiger: 1332 Euro je Platz.

Ein teurer Spaß? Gewiss, doch die Satzung gewährt allen Bauherren eine Art Freibetrag. Bezahlt werden muss erst ab dem neunten nicht gebauten Stellplatz.