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  7. Kommunalaufsicht bemängelt den "Stadt"-Zusatz

Anhörung beim Landkreis: Verwaltung hat bis Montag Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern Kommunalaufsicht bemängelt den "Stadt"-Zusatz

05.11.2010, 04:17

Stadt Wanzleben-Börde (skr). Die Kommunalaufsicht meldet für die Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde, in der der Stadtrat im Oktober unter anderem auch den Ortsteil Seehausen mit der Bezeichnung "Stadt" benannt hat, erhebliche Bedenken an. Sie bezeichnet den Sachverhalt als "rechtwidrig".

Die Verwaltung der Einheitsgemeinde hat bis Montag Gelegenheit sich zu den Tatsachen und zur Rechtslage zu äußern. Hierfür hat die Kommunalaufsichtsbehörde eine Anhörung angesetzt.

In einer Stellungnahme von Landkreis-Sprecher Uwe Baumgart heißt es: "Nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage erwägt der Landkreis mit aufsichtsrechtlichen Mitteln einzugreifen."

Der Stadtrat hatte im Oktober eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen, wonach die beiden Orte Wanzleben und Seehausen weiterhin den Titel "Stadt" tragen dürfen, obwohl sie kein Stadtrecht mehr haben. In der Begründung des damaligen Beschlusses hieß es: "Nach der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt führen die Gemeinden ihren bisherigen Namen weiter. Im Gebietsänderungsvertrag wurde durch einen Schreibfehler nicht der korrekte Name ,Stadt Wanzleben‘ und ,Stadt Seehausen‘ benannt, was mit der Änderung der Hauptsatzung nun behoben werden soll."

Den Beschluss fassten damals die Stadträte der Einheitsgemeinde einstimmig. Die Kommunalaufsicht sieht die Bezeichnung unter dem Paragraf 1 (Name der Gemeinde) Absatz 2 bei der Aufschlüsselung der Ortsteile die Bezeichnung "Stadt Seehausen" und "Stadt Wanzleben" als rechtswidrig an. Landkreis-Sprecher Uwe Baumgart begründete gegenüber der Volksstimme das Vorgehen der Kommunalaufsicht mit der gültigen Rechtslage in Sachsen-Anhalt. "Die Bezeichnung ,Stadt‘ im Sinne des Paragrafen 13 der Gemeindeordnung ist angesichts ihres höchstpersönlichen Charakters stets an eine konkrete Gemeinde und deren Existenz gebunden. Das subjektive Recht einer Gemeinde, die Bezeichnung ,Stadt‘ zu führen, ist demnach bestandsabhängig. Verliert eine Gemeinde durch Auflösung und Neubildung ihre Selbstständigkeit, so geht als zwangsläufige Folge des Untergangs der Gemeinde als Rechtssubjekt auch die Bezeichnung ,Stadt‘ mit unter. Lediglich die aufnehmende oder neu gebildete Gemeinde (Stadt Wanzleben - Börde, d. Red.) darf die Bezeichnung als eigene weiterführen." Es dürften demnach nur die bisherigen Gemeindenamen "Seehausen" und "Wanzleben" weiter geführt werden, heißt es.

Seehausens Ortsbürgermeister Eckhard Jockisch zeigte sich angesichts der neuen Entwicklung empört und erklärte gestern gegenüber der Volksstimme. "Ich finde es absolut lächerlich, was sich hier abspielt. Erst zwingt man die Kommunen in eine Gebietsreform hinein und nimmt ihnen das Stadtrecht. Jetzt sollen wir nicht einmal mehr den Namenszusatz ,Stadt‘ tragen dürfen? Das stört doch nun wirklich niemanden und kostet auch keinen Cent." Jockisch verwies auf Seehausens Stadtgeschichte, die Tradition und die große Bedeutung des Titels für die Seehäuser. Schließlich wurde der Gemeinde bereits 1695 das Stadtrecht verliehen. Hier könnte man zumindest bei der Namenstitelzufügung eine Ausnahme machen.

Die Einwände der Kommunalaufsicht wurden gestern öffentlich, da bei der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Hadmersleben in der Einwohnerfragestunde Jürgen Töpperwien die Räte fragte, warum Seehausen den Stadt-Titel zurückbekommen habe und er Hadmersleben genommen wird. Auf die Nachfrage der Volksstimme reagierte der Landkreis mit der Erklärung der "rechtswidrigen Sachlage" am Beispiel der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben–Börde.