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Über das Schicksal des Nussbaumes in der Gartenstraße entscheidet demnächst ein Gutachter Heudebers Baumstreit: Anwohner beruft sich aufs Grundgesetz

09.11.2010, 04:18

Heudeber (rar). Im Streit um Heudebers "Baum des Jahres" bleiben die Fronten verhärtet (Harzer Volksstimme berichtete). Das wurde während desjüngsten Lokaltermins deutlich. Daran hatten neben Befürwortern und Gegnern der Fällung des Nussbaumes in der Gartenstraße auch Nordharz-Bürgermeisterin Hannelore Striewski, Ortsbürgermeister Hartmut Busch sowie Sabine Baxmann von der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung teilgenommen.

Unterdessen bricht dieser Baum erste Rekorde. Erstmals wurde er 2003, dann 2009 und ein drittes Mal im April 2010 begutachtet. In den nächsten Tagen erfolgt eine vierte fachmännische Überprüfung. Dann soll ein Experte aus Wernigerode endgültig klären, inwieweit eine Fällung unvermeidbar ist oder die Nuss eben weiter stehen bleiben kann.

Zahlreiche Anwohner kämpfen vehement und seit Jahren dafür, diesen für die Straße seit beinahe 60 Jahren prägenden Baum zu erhalten. Noch im April dieses Jahres schienen die Umweltschützer ihren Kampf verloren zu haben. Auf Beschluss des Ortschaftsrates in Heudeber sowie auf den großen Druck mehrerer Anwohner hin, hatte die Untere Naturschutzbehörde der Harzer Kreisverwaltung im April einer Fällung zugestimmt. Und das, obwohl sie nach eigener Begutachtung zu dem Schluss gekommen war, dass der Baum keineswegs krank sei und von daher nicht zwingend gefällt werden müsse.

Vor wenigen Tagen wäre es dann fast so weit gewesen. Praktisch stand man seitens der Gemeinde Nordharz längst "Säge bei Fuß", den Nachbarschaftsstreit durch die Fällung ein für alle mal zu beenden. Doch das wurde durch eine Unterschriftenaktion in allerletzter Sekunde verhindert. Daraufhin hatte Bürgermeisterin Hannelore Striewski einen sofortigen Lokaltermin mit allen Beteiligten anberaumt. Bei dieser Gelegenheit betonte sie, dass für den Baum eigentlich der Ortschaftsrat in Heudeber zuständig sei. Dessen Beschluss sei verbindlich.

"Können sie garantieren, dass der Baum überhaupt noch standfest ist, nachdem beim Straßenbau die Hälfte der Wurzeln gekappt wurden?", empörte sich eine Anwohnerin über die Unentschlossenheit. Frank Hillen berief sich als direkt vom Laubfall des Nussbaums "Betroffener" gar auf Artikel 2 des Grundgesetzes. Der Heudeberaner: "Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit". Er meint, den Beteiligten aus der Perspektive des Hauses seiner Lebensgefährtin die Gefahren zeigen zu können, die von dem vermeintlich morschen Baum ausgehen. Der Meinung Hillens schließen sich auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite Anwohner an.

Dennoch bleibt die Harzkreisbehörde der potenziellen Baumschützer deutlich größer. Hillen: "Mir liegt nicht nur jeder Baum am Herzen, sondern auch die Gesundheit meiner Familie sowie der Passanten auf der Straße". Sabine Baxmann bescheinigt der Nuss "einen guten Habitus". Der Baum weise zwar Schäden durch Pilzbefall auf, der aber normal sei und periodisch immer mal vorkomme: "Insgesamt ist der Baum standsicher. Eine hundertprozentige Garantie gibt es aber nie" hieß es. Nun soll ein unabhängiger Baumkontrolleur ein Urteil fällen. Wieder "ein abschließendes".