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Stadtrat regelt Entschädigung für Ortschefs, Flügel: Unterschiede sollen abgemildert werden

17.12.2010, 04:26

Elbingerode/Stadt Oberharz (bfa). Beschlossen wurde vom Stadtrat eine neue Entschädigungssatzung für die Ortsbürgermeister.

Sie regelt die Vergütung für die schon vor Gründung der Stadt Oberharz tätigen Gemeindebürgermeister. Diese sogenannten übergeleiteten Bürgermeister erhalten ihr altes Salär auch als Ortsbürgermeister bis zum Ende ihrer jeweiligen Wahlperiode weiter. Neu geregelt wird in der Satzung die Entschädigung für jene ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, die nicht als übergeleitet gelten. Der Unterschied: Ihr Salär beträgt nur einen Bruchteil von dem der übergeleiteten Kollegen.

Betroffen von dieser Vorschrift sind Elbingerode, Trautenstein, Rübeland, Königshütte. Um diese Unterschiede etwas abzumildern, so Stadtbürgermeister Andreas Flügel (FDP) vor dem Rat, sollen für diese vier die gesetzlich möglichen Höchstsätze gelten.

Dagegen wandte sich Monika Badstübner (SPD, Rübeland) und warb für eine Gleichbehandlung aller Ortschefs, denn so würden Steuergelder ausgegeben, das trage sie nicht mit. Die Entschädigungssatzung wurde mit 16 gegen vier Stimmen bei fünf Enthaltungen beschlossen.

Der Betrag für einen übergeleiteten ehrenamtlichen Bürgermeister schwankt nach Einwohnerzahl zwischen 460 Euro (Sorge) und 1124 Euro (Hasselfelde), Benneckenstein liegt bei 900 Euro im Monat. Die nun etwas besser bedachten Ortschefs bekommen zwischen 154 Euro (Königshütte) und 389 Euro (Elbingerode).