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Volksstimme nachgehakt – Schneefall / Leser aus Hasselfelde : "Wer muss den Gehweg räumen?"

21.12.2010, 04:56

Hasselfelde ( uba ). " Wann muss das Ordnungsamt tätig werden ?", fragt Horst Böhme aus Hasselfelde. Der Volksstimme-Leser hat in jüngerer Vergangenheit beobachten müssen, dass nach starkem Schneefall der Gehweg zum Nettomarkt in Hasselfelde nicht geräumt worden sei.

Daraufhin habe er sich mit dem Ordnungsamt der Stadt Oberharz am Brocken in Verbindung gesetzt. " Es hat an der gleichen Straße seinen Sitz wie der Einkaufsmarkt ", merkt der Leser an. Von dort habe er allerdings die Auskunft erhalten, dass es sich bei dem besagten Wegstück nicht um einen Gehweg handele. " Nur komisch, dass der Weg dann gegen 16 Uhr doch geräumt worden war ", kommentiert Horst Böhme die Auskunft.

" Wer muss den Schnee eigentlich räumen : Gemeinde, Hausbesitzer oder die Mieter ?", fragt der Oberharzer und gibt gleich selber eine Antwort, indem er aus der einschlägigen Satzung zitiert : " Auf öffentlichen Straßen obliegt die Räum- und Streupflicht grundsätzlich den Gemeinden. Bei Gehwegen können die Gemeinden die Verantwortung auf den Eigentümer übertragen – was sie in der Regel auch tun ", weiß der Leser und fährt fort : " Ist die Gemeinde selber Eigentümer muss sie auch selber für die Sicherheit sorgen. "

" Eigentümer muss

dafür sorgen, dass Schnee geräumt ist "

Harzer Volksstimme hakte dazu beim städtischen Ordnungsamt nach. " Das Grundstück gehört dem dort ansässigen Verbrauchermarkt ", stellt Amtsleiter Roland Krebs Nachfrage der Volksstimme richtig, " Herr Böhme hat recht, der Eigentümer muss dafür sorgen, dass der Fußweg hier begehbar ist. Wir haben den Betreiber am gleichen Tag aufgefordert, den Gehweg zu räumen. "

Dem seien die Mitarbeiter des Markts dann auch nachgekommen, allerdings mit einiger Verspätung. " Wir werden darauf achten, dass auch in Zukunft ordnungsgemäß geräumt wird, verspricht der Behördenchef, " das ist schließlich unsere Aufgabe. "