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Öffnungszeiten nach 22 Uhr bleiben weiterhin auch in Ausnahmefällen verboten Buhtzis Kneipe will sich den Behörden nicht beugen

Von Gudrun Billowie 13.03.2013, 02:15

Dahlenwarsleben l Die kleine Kneipe in der Ortsmitte wird weiterhin um 22 Uhr schließen. Selbst dann, wenn unmittelbar davor auf dem Eichplatz bis Mitternacht Musik zum Tanz in den Mai erklingt. Der Antrag auf zehn Sonderöffnungszeiten im Jahr wurde erst vom Landkreis und nun auch vom Landesverwaltungsamt abgelehnt. Kneipeninhaber Stefan Buhtz ärgert sich maßlos. "Wenn am 30. April auf dem Platz vor meiner Gaststätte bis Mitternacht gefeiert wird, muss ich um 22 Uhr schließen. Wie schon 2012." Damals hatte er mit einem Schild "Existenz oder Behördenwahnsinn" auf seine Situation aufmerksam gemacht.

Stefan Buhtz würde die Kneipe gern zehn Mal im Jahr zu Familienfeiern, zum Fasching oder zum Tanz in den Mai bis 24 Uhr öffnen. Aber die Nachbarn fühlen sich durch den Lärm der Gäste beim Verlassen der Gaststätte gestört. Buhtz sieht das strikte Öffnungsverbot als geschäftsschädigend an. Bürgermeisterin Erika Tholotowski fehlen die Details, um sich zu positionieren. "Sicher gehört eine Gaststätte zum Ort", sagt sie, "aber die Gemeinde hat nicht über die Öffnungszeiten zu befinden." Die Eigentümerin der Gaststätte, Christine Wahrburg, hat gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes Klage eingereicht.