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Bürgermeister macht von Widerspruchsrecht nach Kommunalverfassung Gebrauch Kirchbauförderverein wird Investitionszuschuss gewährt

Von Klaus Dalichow 09.04.2011, 04:29

Der Gemeinderat beschloss in der Vorwoche mit zehn Ja-, bei acht Nein-Stimmen, dass der Förderverein Bau und Kultur im Kirchspiel einen Zuschuss in Höhe von 205 000 Euro für die Sanierung des Daches der Barleber Kirche erhält. Die Mittel werden im Rahmen der geltenden Investitionsförderrichtlinie für Vereine gewährt.

Barleben. Zugeschossen werden können bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Die Verwaltung hielt aufgrund der Vielzahl von Anträgen und der begrenzten Haushaltsmittel einen Fördersatz von 64 Prozent für angemessen. Der Verein hatte eine 80prozentige Förderung beantragt (ihm wurde per Vertrag die Kirche zum Zwecke der Instandsetzung von der Kirchengemeinde überlassen). Von dem errechneten Förderbetrag (rund 235000 Euro)wurde ein zinsloses Darlehen im Umfang von 30000 Euro abgezogen, das dem Kirchbauförderverein im Dezember 2008 für den vorzeitigen Beginn der Sanierung gewährt worden war.

Der Zuschuss für den Förderverein war schon im vorigen Jahr eingeplant. Ab Oktober wäre er verfügbar gewesen. "Der Antrag wurde aber immer wieder zwischen Gemeinde und Verein hin und her geschoben. Erst wurden formelle, dann rechtliche Bedenken ins Feld geführt", erinnert sich Dr. Edgar Appenrodt (Freie Wähler). Die Kommunalaufsicht bestätigte zwar, dass eine Investitionsförderung im Einzelfall und bei besonderer Bedeutung durch Entscheidung des Gemeinderates möglich ist, jedoch nicht auf der Grundlage der Förderrichtlinie. Die verlangt, dass der Gegenstand der Investition, die gefördert werden soll, sich im Eigentum des Vereins oder der Kommune befindet. Diesbezüglich, weiß Appenrodt, wurden jedoch in der Vergangenheit schon mehrere begründete Ausnahmen gemacht.

Vermutlich hat die Tatsache, dass es sich bei der Kirche Sankt Peter und Paul um ein ortsbildprägendes Gebäudes handelt, das zur 950-Jahrfeier Barlebens im kommenden Jahr wieder uneingeschränkt nutzbar sein soll, die Mehrheit der Gemeinderäte dazu veranlasst, hier ebenfalls eine Ausnahme zu machen.

Hätte der Gemeinderat den Antrag zur Investitionsförderung über den Verein abgelehnt, wäre ein Alternativantrag der Kirchengemeinde zur Entscheidung gekommen (allerdings nur mit 50prozentiger Förderung). Diese zweite Möglichkeit resultierte aus Absprachen zwischen Bürgermeister, Verwaltung, Verein und Kirchengemeinde.

Allerdings sind aber Manfred Stieger als Vorsitzender und die Mitglieder des Fördervereins Bau und Kultur im Kirchspiel immer noch nicht am Ziel ihrer Wünsche. Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff hat noch während der Sitzung von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Die Gemeindeordnung verlangt das von ihm, wenn er der Auffassung ist, dass ein Beschluss gesetzeswidrig ist. Keindorff will erst noch ein Mitwirkungsverbot nach Paragraf 31 der Gemeindeordnung geklärt wissen.

Pfarrer Johannes Könitz hatte als Ratsmitglied an allen vorherigen Diskussionen und Abstimmungen teilgenommen. Das darf er nach Kommunalverfassung nicht, wenn eine Entscheidung ihm selbst einen besonderen Vorteil bringt.