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Im Gespräch mit der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin Susanne Sierig 111 Kandidaten wollen auf die nubukledernen Stühle im Ratssaal

Von Klaus Dalichow 24.04.2009, 05:06

Am Ostermontag, er datierte auf den 13. April, endete die Meldefrist für die Kandidaten, die bei der Kommunalwahl am 7. Juni antreten wollen. Tags darauf trat in Barleben der fünfköpfige Wahlausschuss zusammen, um über die Zulassung der eingetroffenen Wahlvorschläge zu bef nden. Insgesamt haben sich 111 Kandidaten für die Gemeinderatswahl und 138 Bewerber für die drei Ortschaftsratswahlen angemeldet.

Barleben. " Der Wahlausschuss überprüfte die eingereichten Unterlagen der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber ", so die stellvertretende Gemeindewahlleiterin Susanne Sierig ( 32 ) gestern früh gegenüber der Volksstimme. Wesentliche gesetzliche Grundlagen der Prüfung seien die Gemeindeordnung von Sachsen-Anhalt, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung des Landes gewesen. Am 7. Juni können im Gemeindegebiet Barleben, die drei bestehenden Ortsteile eingeschlossen, 7985 Bürgerinnen und Bürger ihr demokratisches Recht an den Wahlurnen ausüben und ihren Wunschkandidaten die Stimme geben. Bei der Wahl zu den Ortschafts- und Gemeinderäten bildet die Gemeinde einen Wahlbereich. Die Einteilung des Wahlgebietes in mehrere Bereiche von annähernd gleicher Größe ist eine Kann-Bestimmung. Alle wahlberechtigten Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 13. Mai eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, der muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Die Neuwahl der kommunalen Vertretungen in Sachsen-Anhalt findet am 7. Juni in der Zeit von 8 bis 18 Uhr gemeinsam mit der Europawahl statt. Das beschloss die Landesregierung im letzten September. Der Gemeinderat in Barleben berief am 19. Februar Melitta Weiße zur Gemeindewahlleiterin. Susanne Sierig wurde als ihre Stellvertreterin bestellt. Beide üben ihre Funktion auch zur Bundestagswahl am 27. September aus. Der einheitliche Wahltermin bedeutet für die örtlichen Organe, Verwaltungen und Vertretungen einen geringeren organisatorischen und finanziellen Aufwand, da große Teile der Wahlvorbereitung in einheitlichen Arbeitsgängen erledigt werden können.