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Regionale Planungsgemeinschaft hat Windvorranggebietsplan-Entwurf beschlossen Kommunen unter Druck: Windparks brauchen Fläche

Von Thomas Drechsel 17.11.2010, 04:18

Die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg bemüht sich, zügig einen neuen Teilplan Windenergienutzung als Bestandteil der eigenen Regionalplanung zu beschließen. Der Entwurf als solcher ist gerade beschlossen, wird voraussichtlich Anfang 2011 öffentlich ausgelegt. Wird er den Landesmaßgaben entsprechen?

Köthen/Zerbst. Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland verlangt, der "Windenergienutzung ausreichend substanziellen Raum zur Verfügung zu stellen". Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen der substanzielle Raum für Windenergienutzung zwischen 0,1 und 3,1 Prozent der Gesamtfläche liegt.

Diese sehr unbestimmte Formulierung macht es der hiesigen Planungsgemeinschaft schwer, gerichtsfeste Beschlüsse zu fassen. Die Windenergiebranche, vorgelagert die Projektentwickler, dann machtvoll die Hersteller, wollen tun, was sie gesetzlich sollen: Windenergie in elektrische umwandeln. Substanzieller Raum soll von den Städten und Gemeinden benannt werden, auf dem dann unternehmerisches Handeln möglich wird. Die Kommunen vor Ort müssen nun deuten, wie groß substanzieller Raum wohl sei und wie deutlich man abweichen könne. Als Planungsgemeinschaft unternahmen sie, meist im Vorfeld der Revision/Fortschreibung der eigenen Regionalentwicklungsplanung, schon mehrere Runden, Windeignungsgebiete darzustellen. Zu noch keinem Entwurf hat die Planungsgemeinschaft derart komplexe Voruntersuchungen betrieben.

Wie groß muss substanzieller Raum sein? Es gibt energiepolitische Ziele. Das sachsen-anhaltische sieht vor, die installierte Leistung aller Windenergieanlagen von 3259 Megawatt (2010) über 3829 MW (2015) auf 6000 MW (2020) zu steigern. Die Planungsgemeinschaft belegt 17 Prozent der Landesfläche. Heißt: 2020 sollten hier rund 1000 MW Leistung installiert sein. Zudem sollen die Windräder deutlich leistungsfähiger werden. Eine 2,5 MW-Anlage braucht bis zu 15 Hektar Fläche, eine 6-MW-Anlage durchschnittlich 19 Hektar.

Weitere Gesichtspunkte: Der Windvorrang-Teilplan soll die bestehenden Parks und Anlagen im Bestand sichern. Zugleich soll er die bestehenden Parks entsprechend der neu festgelegten Ausschluss- und Abstandskriterien neu arrondieren. Zudem sollte eine gewisse geografische Ausgewogenheit im Planungsgebiet erzielt werden – die Zerbster Region beispielsweise ist bislang im Bund der Kreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg und der Stadt Dessau-Roßlau "unterrepräsentiert". Ferner sollen alle Gebiete der Planungsgemeinschaft denselben Kriterien entsprechend geprüft werden. So entwickelte sich aus der Suchraum-Karte eine vorläufige Eig- nungsgebietskarte. Diese wurde diskutiert und geändert, steht jetzt als beschlossener Entwurfsplan im Raum. Zugleich hat die Planungsgemeinschaft beschlossen, keine weiteren Eignungsgebiete mehr neu auszuweisen. Das Gebiet Güterglück wäre also das einzige neue Gebiet. Insgesamt nehmen die 18 Gebiete 0,75 Prozent der Gesamtfläche der Gemeinschaft ein.