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Umstellung der Lohnsteuerkarte ab 2011 Elektronik ersetzt ab kommendem Jahr die Pappkarte

02.12.2010, 04:19

In Sachen Lohnsteuerkarte gibt es mit dem neuen Jahr eine gravierende Umstellung: Die elektronische Lohnsteuerkarte wird eingeführt. Was es dabei zu beachten gibt, das fragte Cordula Bischoff den Vorsteher des Finanzamtes Dessau-Roßlau, Andreas Unger.

Volksstimme: Was kommt mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte auf die Arbeitnehmer zu?

Andreas Unger: Das jährliche Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende. Bisher erhielten die Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde. Bereits ab 2011 beginnt die Steuerverwaltung die elektronische Lohnsteuerkarte einzuführen. Für die Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte von 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten.

Volksstimme: Muss die Lohnsteuerkarte in diesem Jahr noch aufgehoben werden?

A. Unger: Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte auch in 2011. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer.

Volksstimme: Was bedeutet das für den Arbeitnehmer?

A. Unger: Er muss die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben. Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ändert sich grundsätzlich nicht. Für das Jahr 2011 gelten einmalig sämtliche beantragte Freibeträge des Jahres 2010 automatisch weiter. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren, leben Ehegatten dauernd getrennt oder haben sich die Verhältnisse für die Gewährung des 2010 beantragten Freibetrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers beziehungsweise des Arbeitgebers geändert, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden können.

Volksstimme: Wann soll die Umstellung von Papier auf Elektronik abgeschlossen sein?

A. Unger: Voraussichtlich 2012 können alle Papierlohnsteuerkarten 2010 endgültig vernichtet werden. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale – ELStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgeber elektronisch bereitgestellt werden. Auf Grund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.

Volksstimme: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

A. Unger: Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgen auf gesetzlicher Grundlage und unter Wahrung des Datenschutzes. Welche persönlichen Daten zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den vergangenen zwei Jahren abgerufen hat, kann mit Beginn des elektronischen Verfahrens jederzeit über das ElsterOnline-Portal unter www.elster.de eingesehen werden. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der Identifikationsnummer (IdNr.) im ElsterOnline-Portal notwendig. Darüber hinaus ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu den gespeicherten ELStAM, die nur die aktuellen Arbeitgeber abrufen dürfen. Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entfällt diese Berechtigung. Es können auf Antrag beim zuständigen Finanzamt konkrete Arbeitgeber für den Abruf ELStAM benannt oder ausgeschlossen (Positivliste/Teilsperrung/Vollsperrung) werden.

Weitere Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Internet unter:

www.ofd.sachsen-anhalt.de