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Berufungsverfahren eingestellt 500-Euro-Spende für sozialen Zweck

15.12.2010, 04:27

Von Tobias Dachenhausen

Zerbst/Dessau-Roßlau. In zweiter Instanz wurde gestern am Landgericht Dessau eine Strafsache gegen eine 35-jährige Zerbsterin verhandelt. Aufgrund der löblichen Absicht des Richters Jörg Engelhard, Angeklagte und Geschädigte Vernunft einzubläuen, entstand eine sehr unorthodoxe Verhandlung. "Sie sind keine Zeugen und ich bin nicht der Richter. Wir treffen uns nur zu einer gemütlichen Gesprächsrunde", beschrieb Engelhard selbst die Situation.

Was war vorgefallen? Anfang 2009 entzweite sich das Eheglück zwischen der Angeklagten Diana Trade* und des Zeugen Thomas Albrecht. Dieser hatte bereits mit Sabine Rau eine neue Liebe gefunden und zog im April 2009 aus. Die folgenden sechs Monate waren durch verbale Beleidungen geprägt. Zudem lauerte die Angeklagte der neuen Partnerin ihres Ex-Mannes auf und zerstörte mit einem Schlüssel den Lack des Autos. Hinzu kam des Öfteren die Beleidigung "Schlampe" und ein Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht von Frau Rau. Nebenbei kaufte sich die Angeklagte über das Konto ihres Ex-Mannes bei einem Damen-Bekleidungsgeschäft Waren im Wert von 180 Euro. Das Amtsgericht Zerbst verurteilte Frau Trade zu 65 Tagessätzen von je 50 Euro. Im Zuge dieser Verhandlung wurde die Tochter des Ex-Ehepaares aus dem zerrütteten familiären Umfeld rausgeholt und an ein Heim übergeben.

Bevor die Verhandlung am Landgericht Dessau fortgesetzt wurde, stellte der Richter eine wohl entscheidene Frage an die Angeklagte. "Macht man sich damit nicht selbst kaputt? Gibt es bei all dem Hass nicht doch die Möglichkeit, sich zu einigen auch – und vor allem besonders zum Wohl des Kindes?" Die sichtlich angeschlagene Trade war dazu bereit, so dass im Folgenden der Ex-Mann und seine jetzige Partnerin nicht als Zeugen verhört, sondern zu einem Gespräch in den Gerichtssaal gerufen wurden.

"Sie müssen einsehen, dass beide Parteien eine Schuld tragen und nicht immer auf den anderen zeigen", erklärte der Richter. "Mir ist nur wichtig, einen normalen Kontakt zu meiner Tochter zu bekommen", sagte Albrecht und fügte mit Blick auf seine Ex-Frau hinzu: "Dennoch ist es nicht einfach unter den Teppich zu kehren, was sie uns angetan hat."

Richter Engelhard unternahm den Versuch, das Starfverfahren auf Berufung des Paragrafen 153 A einzustellen. Die Angeklagte musste sich dazu bereiterklären, 500 Euro an das Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt zu spenden. Damit war das Urteil aus dem ersten Verfahren gegenstandslos. "Jetzt gilt es alles in die richtige Bahn zu lenken. Für Kinder ist Sicherheit das Wichtigste und es liegt an ihnen beiden, dass sie sachlich miteinander umgehen, ohne den anderen anzugiften", appellierte der Richter. Zahlt die Angeklagte nicht, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

(*) Namen v. d. Red. geändert