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Trotz DNA-Spuren will der Angeklagte mit der Sache nichts zu tun haben Einbruch ins Autohaus: Zerbster vor Gericht

Von Franziska Werner 26.03.2014, 02:13

Zerbst l Bernhard S. (alle Namen der Redaktion bekannt) stand am gestrigen Dienstagmorgen keineswegs zum ersten Mal vor Richter Andreas van Herck. "Wir beide hatten ja durchaus schon häufiger miteinander zu tun", sagte er deshalb in Richtung des Angeklagten. "Ich habe Sie schon zu Bewährungsstrafen verurteilt, Haftstrafen waren auch einige dabei, jetzt waren Sie in Therapie und sind auf Bewährung draußen."

"First in, last out" (zuerst drin, zuletzt raus) steht auf dem T-Shirt des 39 Jahre alten Angeklagten. Im Gericht wirkte es ein bisschen so, wie die zugespitzte Zusammenfassung eines Lebenslaufes.

Doch was war geschehen? Der Fall liegt bereits eine Weile zurück. Verhandelt wurde er erst jetzt, weil der Abgleich der gefundenen DNA-Spuren seine Zeit brauchte. Das Gericht sollte nun klären, ob es erneut einen Anlass gegeben hatte, um den Mann wieder ins Gefängnis zu bringen.

An einem Morgen im März 2012 kam Kfz-Mechatroniker Johnny S. als erster in die Werkstatt in Zerbst. "Es wurde eingebrochen", erläuterte der Zeuge, als ihn der vorsitzende Richter zu der Situation befragte. Gestohlen wurden Laptops, USB-Sticks, Werkzeug und viele andere Kleinigkeiten. Der Tresor des Autohauses war stark beschädigt: Die Schaniere wurden mit einer Flex aufgetrennt. An den Inhalt des Tresores zu gelangen, schafften die Diebe trotzdem nicht.

Doch vor allem fehlten am besagten Morgen im März 2012 drei Transporter der Marken Mercedes, Citroen und Volkswagen. "Das sind alles gar nicht meine Marken, damit habe ich nichts zu tun", sagte der Angeklagte aus.

Zwei der drei Fahrzeuge blieben bis heute verschwunden. Das dritte, einen Citroen vom Typ `Jumper`, fand man noch in der Tatnacht verlassen an der Lepser Straße. Am Lenkrad konnte die Polizei Fingerabdrücke sicherstellen - ein Hinweis auf den Autodieb?

Die Fingerabdrücke des Zerbsters könnten auch bei einer gewöhnlichen Probefahrt auf das Lenkrad gekommen sein. Das jedoch konnte in der Verhandlung nahezu ausgeschlossen werden: Nach Aussage verschiedener Zeugen, die alle bei dem Autohaus beschäftigt waren oder es noch sind, würden bei jeder Probefahrt die Personalien des Fahrers aufgenommen werden. "Es kann ja mal sein, dass jemand geblitzt wird", erläuterte eine Zeugin. Doch der Name des Angeklagten tauche in der Dokumentation nirgendwo auf.

Nach dem aktuellen Stand der polizeilichen Ermittlungen sind es aber eindeutig die Fingerabdrücke des 39 Jahre alten Angeklagten, die am Lenkrad des Citroens gefunden wurden. Dass dies so eindeutig sei, wollte sein Verteidiger allerdings so nicht gelten lassen: Es sei für ihn nicht ausgeschlossen, dass den Ermittlern eine Verwechslung beim Abgleich des DNA-Materials unterlaufen sei.

Deshalb wurde eine Fortsetzung des Verfahrens beantragt. Auf dieser will der Angeklagte dann außerdem einen Zeugen präsentieren, der ihm ein Alibi für die Tatnacht geben soll. Ob der jedoch auftaucht, dürfte fraglich sein: Wo dieser derzeit wohnhaft sei, konnte er dem Richter auf Nachfrage schon mal nicht beantworten.