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Magdeburg hat erste Runde im Streit um die Aufnahme dreier Schüler aus dem Jerichower Land verloren Kreis wird kein Geld für Schule geben

Von Tobias Dachenhausen 16.08.2014, 03:21

Drei Schüler aus dem Jerichower Land sollen auf eine Körperbehindertenschule in Magdeburg gehen. Doch weil die Schule bereits überfüllt ist, klagt die Stadt gegen das Landesschulamt. An einer Schulsanierung will sich der Landkreis finanziell nicht beteiligen.

Burg/Genthin/Magdeburg l Drei von insgesamt 119 Schülern der Körperbehindertenschule am Fermersleber Weg kommen aus dem Jerichower Land. Drei weitere sollen jetzt hinzukommen. Doch das lehnt die Stadt Magdeburg ab. "Jetzt klagen wir", sagte Oberbürgermeister Lutz Trümper. Allerdings ist die Landeshauptstadt mit einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg kürzlich gescheitert. Das Gericht zweifelte in seiner Entscheidung die Zuständigkeit der Landeshauptstadt für eine Klage gegen das Landesschulamt an. Die Entscheidung hat vorläufigen Charakter, gilt aber als Tendenz (Volksstimme berichtete).

"Die getroffene, vorläufige Entscheidung liegt durchaus im Interesse des Landkreises, da sie geeignet ist, bei den vom Streitfall betroffenen Eltern das Vertrauen in eine an sich bestandsfähige Entscheidung des Landesschulamtes zu stärken", teilt Ilona Abraham aus der Kreisverwaltung mit. Eine gänzliche Bewertung liege dem Landkreis fern, da er nicht am Verfahren beteiligt sei, heißt es weiter. Die Argumentation mit der Überfüllung der Schule nimmt der Kreis so nicht hin. "Es ist davon auszugehen, dass das Landesschulamt die Aufnahmekapazität einer Förderschule bei seinen Entscheidungen angemessen berücksichtigt und die Kinder genau an dieser Schule die bestmögliche Förderung erfahren", so Abraham.

Dass die Schüler überhaupt in eine Schule nach Magdeburg geschickt werden, ist ein Verwaltungsverfahren, über das die Eltern vorab informiert werden. Grundlage des Verfahrens sei ein sonderpäda-gogisches Gutachten, so die Kreissprecherin. Dabei werden sie ebenso über Lernorte und Förderschulformen informiert. Ein Wahl-Lernort kann angegeben werden. Wird der sonderpädagogische Förderbedarf eines Schülers festgestellt, entscheidet das Landesschulamt über den Typ der Schule und den Förderschwerpunkt. "Der Landkreis verfügt über keine eigene spezielle Förderschule für den in diesem Fall betreffenden Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung", erklärt Abraham. Das sei so auch gerechtfertigt, da bei ohnehin steigender Tendenz zu inklusiver Beschulung nur eine äußerst geringe, stets schwankende und kaum planbare Anzahl von Schülern für diese Förderschulform in Betracht käme, so die Sprecherin. Neben dem Standort Magdeburg käme für Schüler aus dem Jerichower Land noch das in Landesträgerschaft befindliche Landesbildungszentrum Tangerhütte als alternativer Beschulungsort in Betracht.

Dass die Schule in Magdeburg, anders als die in Tangerhütte oder Halle, keinen Landesstatus erhält, darüber ist man im dortigen Rathaus sehr verärgert. Ein weiterer Grund, warum die Stadt keine Schüler aus anderen Landkreisen mehr aufnehmen möchte. 41 sind es, die aus anderen Kreisen die Schule am Fermersleber Weg besuchen. Ein Neubau der Schule scheiterte bereits, weil es dafür keine Fördermittel gibt. Nun will die Stadt Stark-III-Mittel für eine Schulsanierung beantragen, um den Flachbau zu sanieren, und die Außenstelle an der Kritzmannstraße zu schließen. Doch die Richtlinien einer Förderung liegen erst frühestens Anfang kommenden Jahres vor. Während Börde- und Salzlandkreis eine finanzielle Beteiligung signalisierten, lehnt das Jerichower Land diese ab. "Dies wäre unter Beachtung des äußerst geringen und fast zu vernachlässigenden sowie nicht planbaren Schüleranteils völlig unverhältnismäßig", sagt Abraham. Der Landkreis hat stattdessen zugesichert, den gemäß Gastschulbeitragsverordnung geregelten Sachkostenanteil für seine Schüler zu übernehmen. "Sofern Magdeburg reklamiert, dass diese nicht auskömmlich sind, sollte nach Auffassung des Landkreises eine entsprechende Anpassung durch das Land geprüft werden", heißt es aus der Verwaltung.