1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Kosten für Rettungsdienst steigen

Kreistag entscheidet auf seiner Februar-Sitzung über die neue Höhe der Benutzungsentgelte Kosten für Rettungsdienst steigen

Von Daniela Apel 21.01.2015, 02:13

Zum 1. April werden sich die Kosten für die Benutzung des Rettungsdienstes wohl erhöhen. Mit den neuen Entgelten befasste sich jetzt der Gesundheits- und Sozialausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Den Beschluss muss der Kreistag fassen.

Zerbst l Auf rund 9,4 Millionen Euro werden die Ausgaben für den Rettungsdienst geschätzt, die 2015 anfallen. Die Summe beruht auf Erfahrungswerten und den Verhandlungsergebnissen mit den Krankenkassen. "Wir haben die voraussichtlichen Kosten nach bestem Wissen und Gewissen kalkuliert", sagt Eberhard Stoye vom Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Dass jene gegenüber dem Vorjahr teils deutlich ansteigen, hängt hauptsächlich mit der Vorhaltung der Rettungsmittel zusammen. Neben der Veränderung der Fahrzeugart haben sich mit dem Jahreswechsel die Zeiträume, sprich die jeweiligen Wochenstunden erhöht, in denen der Rettungstransportwagen (RTW), der Krankentransportwagen (KTW) oder auch das Notarzt-einsatzfahrzeug (NEF) vorzuhalten sind.

Hinzu kommt ebenfalls die Miete für die neue Rettungswache, die erst Ende Dezember in Gossa eingeweiht worden ist, um die Hilfsfrist von zwölf Minuten einzuhalten. Seit dem 1. Januar rückt von dort nun bei Notfällen ein RTW in die umliegenden Heidedörfer aus. Damit gibt es verteilt auf den Landkreis jetzt neun Rettungswachen - darunter in Zerbst und Deetz.

Rettungsdienstbereiche haben sich geändert

Diese positive Entwicklung wirkt sich ebenfalls auf den Rettungsdienstbereichsplan aus, der genau festlegt, an welchem Standort welche Fahrzeuge zu welchen Zeiten vorzuhalten und welche Orte abzudecken sind. Die Gesamtanzahl der RTW, KTW und NEF beläuft sich derweil unverändert auf 22, wie Eberhard Stoye informiert.

Vergeben ist der sogenannte "bodengebundene Rettungsdienst", dessen Träger der Landkreis ist, derzeit ans Deutsche Rote Kreuz (DRK). Das heißt konkret an die DRK-Arbeitsgemeinschaft. Diese setzt sich aus dem DRK-Kreisverband Bitterfeld/Zerbst und der DRK Service gGmbH Köthen zusammen.

Doch welche Auswirkungen hat die Erhöhung der Benutzungsentgelte konkret für den Bürger? "Im Normalfall, wenn jemand gesetzlich versichert ist, zahlt die Krankenkasse den Rettungsdiensteinsatz", erklärt Eberhard Stoye. Anders schaue es bei Privatversicherten aus. "Da schicken wir die Rechnung direkt zu ihnen", bemerkt der amtierende Amtsleiter. Dies trifft auch auf den sehr geringen Prozentsatz der Leute zu, die nicht krankenversichert sind.

Bei Notrufmissbrauch sind Kosten zu tragen

Ein absolut seltener Fall, wie Eberhard Stoye ausführt, ist zudem der Notrufmissbrauch. Kann ein solcher eindeutig nachgewiesen werden, muss der Schuldige ebenfalls allein die Kosten tragen. In der Regel jedoch rufe ein Bürger mit der 112 die Leitstelle an. Nach Schilderung des Notfalls erfolgt von dort aus die Entscheidung, ob ein Rettungswagen oder beispielsweise nur einen Krankentransportwagen herausgeschickt wird.