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Hauptverhandlung gegen 40-jährigen Zerbster wegen sexueller Nötigung 18 Monate Haft und Therapie sollen erneute Tat verhindern

Von Thomas Drechsel 03.03.2010, 04:53

Ein 40-jähriger Zerbster muss wegen sexueller Nötigung für 18 Monate hinter Gitter. Er hatte im Juli 2009 eine 39-jährige Frau in einem Zerbster Baumarkt angefallen. Der Täter ist mehrfach vorbestraft, dreimal wegen ähnlicher Delikte.

Zerbst / Dessau. Er streift durch Zerbst, beobachtet Frauen, macht sie an. Filmt sie mit seinem Handy. Ist zugleich in einer bereits drei Jahre währenden festen Beziehung. Doch erst nach dem Übergriff im Baumarkt kurz vor Ladenschluss im Juli 2009 erfährt die Freundin von seinem Vorleben. Dass er 1990 als 20-Jähriger zum ersten Mal ins Gefängnis kam, nachdem er ein Mädchen im Zug nach Köln unter massiver Gewaltandrohung zum Verkehr und vielem mehr zwang. Drei Jahre Haft, anschließend Termine beim Psychiater. 1999 ein ähnlicher Ablauf, das Opfer konnte flüchten. 2004 schließlich erneut sexuelle Nötigung und Bedrohung – wieder eine Bewährungsstrafe. Insgesamt sieben Eintragungen im Bundeszentralregister ( neben Sexualstraftaten auch Bedrohung, Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung ) weisen den heute 40-Jährigen durchaus als Wiederholungstäter aus, und so ist der Antrag von Staatsanwältin Sabine Monnet gestern in ihrem Plädoyer während der Hauptverhandlung vor der 8. Strafkammer des Landgerichtes Dessau-Roßlau sehr verständlich. Sie forderte zwei Jahre Haft. Eine erneute Bewährungsstrafe könne sie vor sich und der Allgemeinheit nicht verantworten.

Das Gericht unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Siegrun Baumgarten folgte ihr. Der Zerbster soll 18 Monate in Haft und dringend in psychiatrische Behandlung. Zwar sei er geständig, reuig, bedauere das Geschehen und strebe sehr ernsthaft in eine erneute therapeutische Behandlung, jedoch war dies in früheren Fällen ähnlich. Bewährung sei nur statthaft, wenn echte Besserungschancen bestünden und kein Rückfall zu befürchten sei. Beides jedoch treffe nicht zu.

Der 40-Jährige hatte an jenem 2. Juli eine Baumarkt-Kundin im Außenbereich erst beobachtet, dann in eine Ecke gedrängt, verbal bedroht, ihr unters Shirt gegrapscht und an die Hose. Sie schrie laut auf, er rannte davon. An der Kasse orientierte er das verdutzte Personal ganz bewusst in eine entgegengesetzte Richtung, aus der die Schreie kämen. Drei Tage später offenbarte er sich seiner Freundin, sechs Tage später der Anwältin, dann gemeinsam der Polizei. Vor Gericht sagte er aus, er habe mitten in der Tat plötzlich zu sich gesagt : " Hallo, was tust du denn da ? Du versaust dir dein Leben. " Diese Regung stellte Dr. Hubert Becker in seinem psychologischen Gutachten nicht in Abrede, attestierte dem Angeklagten jedoch zum einen unterdurchschnittliche Intelligenz sowie zum anderen Unfähigkeit, seine sprunghafte Impulssteuerung in den Griff zu bekommen. Spontane Reize lösen spontane Reaktionen aus. Es überkomme ihn, sagt Becker. Und : Jawohl, es besteht eine mittlere bis hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu weiteren Taten kommt.

Dem Opfer geht es nach eigenem Bekunden " wieder gut ". Das Unwohlsein aber wird bleiben.