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Fehlende Lkw-Führerscheine machen Nachalarmierungen notwendig Förderung geht am Ziel vorbei

Von Judith Kadow 09.08.2012, 03:23

40 000 Euro an Fördermitteln stellt das Land Sachsen-Anhalt 2013 für den sogenannten "Feuerwehrführerschein" der Klasse C1 zur Verfügung. Stadtwehrleiter Jürgen Dornblut sieht das als Schritt in die richtige Richtung, aber dennoch weit am Ziel vorbei.

Zerbst l Der Begriff "Feuerwehrführerschein" mag an dieser Stelle verwirrend sein. Denn im Grunde geht es für die Feuerwehren um Folgendes: Kameraden benötigen zum Fahren von Einsatztechnik über 7,5 Tonnen einen Lkw-Führerschein.

"Der jetzige Vorschlag zur Förderung der C1-Führerscheine ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Stadtwehrleiter Jürgen Dornblut, "aber dennoch weit am Ziel vorbei". Denn der C1-Führerschein befähigt lediglich zum Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen. "Natürlich ist diese Förderung besser als keine, aber in der Stadtwehr haben wir 47 Einsatzfahrzeuge, von denen elf schwerer als 7,5 Tonnen sind." Sinnvoller wäre die Förderung des Lkw-Führerscheins Klasse C, der die Stufe C1 beinhaltet. "Wir brauchen dringend Maschinisten mit Lkw-Führerscheinen", so Dornblut. Es kam bereits vor, dass Wehren nachalarmiert wurden, da Fahrer für die schweren Fahrzeuge fehlten. "Das ist mehr als ärgerlich. Am Ende fehlt die Technik und es gibt Zeitverzug."

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) erklärte zudem, bei Bedarf die Förderung 2014/2015 fortzusetzen. "Der Bedarf ist heute da." Bisher liegen für das Jahr 2013 acht Anmeldungen für die städtische Förderung eines Lkw-Führerscheins vor. "Zwei bis drei Lehrgänge können wir als Stadt im Jahr fördern, mehr geht finanziell nicht." Denn eine solche Erweiterung des Pkw-Führerscheins kostet rund 1500 Euro. Satzungsgemäß sind die Kameraden dann einige Jahre dazu verpflichtet, in der Feuerwehr tätig zu bleiben.

Aus der erarbeiteten Risikoanalyse der Stadtwehrleitung heraus ergibt sich jedoch der Bedarf, Technik innerhalb der Ortswehren umzusetzen. Dadurch werden in anderen Wehren ebenfalls Maschinisten mit Lkw-Führerscheinen notwendig. "Zum anderen haben wir eine Fluktuation der Kameraden. Wer berufsbedingt umzieht, geht uns verloren - und damit auch der Maschinist mit dem Lkw-Führerschein. Das wurde auch nicht bedacht", so Dornblut.

In diesem Zuge ist Dornblut enttäuscht, dass aus dem Innenministerium bisher keine Antworten zu Fragen erfolgten, die er Stahlknecht bei dessen Besuch in Zerbst im Februar mitgab. "Trotz mehrfacher Nachfrage im Ministerium und auch bei Dietmar Krause (CDU, Mitglied des Landtages, A.d.R.), der zu diesem Termin einlud, haben wir keine Reaktion erhalten." Dabei ging es um die Auflösung/Zusammenlegung von Ortsfeuerwehren und Bildung einer "Löschgruppe" im Zuge notwendiger Strukturänderungen, die Finanzierung von Lehrgangsaufwendungen, die Entschädigung der Mitglieder der Wasserwehren oder die Kalkulationsgrundlage für Gebühren in der Feuerwehrkostensatzung.

Es gibt keine Vorgabe der Stundenbasis im Brandschutzgesetz, lautet die Kritik. Der von der Stadt erhobene Gebührensatz sei des Öfteren als zu hoch eingestuft worden. Beispielsweise veranschlagt die Stadt 2500 Euro pro Stunde für den Einsatz des Hubsteigers. Die Summe ergibt sich aus den durchschnittlichen Hubsteigerkosten im Jahr und durchschnittlichen Betriebsstunden. "Dies ist der Betrag, den die Versicherung zahlen müsste", so Dornblut. Die Rechtsprechung stellte den Hubsteigerkosten jedoch lediglich die Vorhaltestunden gegenüber. Macht einen Gebührensatz von 8,18 Euro pro Stunde. "Wie sollen wir davon die Unterhaltung der Technik bezahlen? Das ist nicht möglich", so Dornblut. Vom Innenministerium wünscht er sich daher eine Hilfestellung, wie eine rechtlich sichere und für die Feuerwehren tragbare Kalkulationsgrundlage aussehen kann.