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Kriminalität in Magdeburg Räuberischer Sexualstraftäter in Haft

Von Martin Rieß 12.06.2014, 15:17

Magdeburg l Vom 19. Mai bis zum 10. Juni hat ein 48-jähriger Mann die Mitarbeiter der Bundespolizeiinspektion Magdeburg beschäftigt, da er massiv aufgrund schwerer Straftaten auffiel. Jetzt ist er festgenommen worden und in Untersuchungshaft.

Am 19. Mai hatte der Tatverdächtige in einer Regionalbahn zunächst eine 49-jährige Frau körperlich massiv bedrängt, ihr an die Brust und an das bereits verletzte Knie gegriffen. Am 20. Mai informierte eine Zugbegleiterin des Harz-Elbe-Express die Bundespolizei darüber, dass der Mann für die gefahrene Strecke von Magdeburg nach Oschersleben keinen Fahrschein vorweisen konnte. Am 5. Juni fiel er durch exhibitionistische Handlungen vor dem Hauptbahnhof auf. Am 8. Juni bedrohte er einen 45-jährigen Mann mit einem Messer an der Straßenbahnhaltestelle Berliner Chaussee/Herrenkrugstraße, entriss ihm die Geldbörse mit etwa 200 Euro Bargeld und flüchtete. Im Warteraum des Hauptbahnhofs sprühte der 48-Jährige dann Tags darauf einem 64-Jährigen Haarspray ins Gesicht und entwendete ihm daraufhin dessen Rucksack. Letztendlich bedrohte er am 10. Juni vor dem Hauptbahnhof einen 23-Jährigen wiederum mit einem Messer und zwang ihn zur Herausgabe einer Werbemaske.

Die Straftaten – im Einzelnen handelt es sich um Leistungserschleichung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung, exhibitionistische Handlungen, schweren Raub und räuberische Erpressung – führten dazu, dass der Mann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Mittwoch, 11. Juni, dem Haftrichter vorgeführt wurde. Nach der Entscheidung des Haftrichters sitzt er in Untersuchungshaft und wartet dort auf seine Gerichtsverhandlung.

Zwar war der Mann nach den einzelnen Straftaten jeweils von der Polizei vorläufig festgenommen worden. Nach Abschluss der sogenannten polizeilichen Maßnahmen kam er aber jedes Mal wieder auf freien Fuß. Bundespolizei-Sprecherin Romy Gürtler erläutert: "Dies ist der normale Weg. Denn auch wenn ein mutmaßlicher Täter zunächst nicht in Haft ist, steht am Ende der Ermittlungen ja zumeist ein Gerichtsverfahren." Eine Untersuchungshaft kommt in einem solchen Fall nur unter ganz bestimmten Umständen in Frage – zum Beispiel wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht. Gerade in Sachen Wiederholungsgefahr war der Staatsanwaltschaft jetzt die Sache wohl zu bunt geworden, so dass einem aussichtsreichen Antrag beim Haftrichter nicht im Wege stand.