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Schulbezirke Grundschule in Magdeburg frei wählbar

25.02.2015, 01:28

Nachdem der Stadtrat den Beschluss über die Neuordnung der Grundschulbezirke noch einmal neu beraten will, sind viele Eltern verunsichert, wo sie ihr Kind jetzt anmelden sollen. Volksstimme-Redakteur Stefan Harter befragte Rathaussprecher Michael Reif zu den Folgen der Entscheidung.

Volksstimme: Was bedeutet die Entscheidung des Stadtrats für Eltern, deren Kinder 2016/17 eingeschult werden?
Michael Reif: Vorerst gilt der am 22. Januar getroffene Beschluss über die zehn neuen Grundschulbezirke, die sogenannten Cluster, weiter. Je nach Wohnort können die Eltern aus zwei bis sechs Grundschulen wählen.

Aber in welcher Schule sollen sie ihr Kind nun anmelden, falls sie es noch nicht gemacht haben?
Innerhalb des Clusters sollten die Eltern die Grundschule frei auswählen und ihr Kind dort bis zum 1. März anmelden. Sie erhalten dabei ein Anmeldeformular, das dort bis zum 15. März wieder abgegeben werden muss.

Wie geht es danach weiter? Wann wissen die Eltern, ob ihr Kind die Wunschschule besuchen kann?
Die Schulen leiten die Anmeldungen an die Stadt weiter, die sie mit den Aufnahmen an Grundschulen in freier Trägerschaft abgleicht. Ist die Kapazität an einer Schule überschritten, wird die Stadt mit den betreffenden Schulen das weitere Verfahren besprechen, das bis zum Schuljahresbeginn 2015/16 abgeschlossen sein wird. Im September 2015, nach Abschluss der Auswahlverfahren, werden die Eltern über die endgültige Schulaufnahme bzw. Ablehnung informiert.

Was passiert, wenn es im Stadtrat doch zu einem anderen Beschluss kommt?
Je nachdem, was der Stadtrat am 19. März beschließt, ist der gesetzliche Anspruch zu erfüllen. Dabei gilt der im Paragraf 41 des Landesschulgesetzes festgelegte Grundsatz: "Die Schülerinnen und Schüler haben zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen."