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Polizeieinsatz hat Grenzen Verfolgung mit Regeln

Nach dem tödlichen Ende einer Flucht vor der Polizei im Harz am
Wochenende und anderen in Unfällen endenden Verfolgungsfahrten stellen
sich Fragen nach den Regeln für die Beamten in solchen Fällen. Matthias
Fricke sprach darüber mit Sprecherin Beatrix Mertens der
Polizeidirektion Nord in Magdeburg.

08.04.2014, 01:20

Volksstimme: Was dürfen die Polizisten?
Beatrix Mertens: Auch wir müssen uns an die Straßenverkehrsordnung halten. Allerdings dürfen sich Polizeibeamte im Rahmen der Nutzung von Sonder- und Wegerechten mit Blaulicht und Martinshorn über bestimmte Verkehrsregeln hinwegsetzen. Die Sicherheit der Besatzung, der anderen Verkehrsteilnehmer und auch des Verfolgten darf dabei nicht unnötig gefährdet werden. Der Einsatz der Mittel muss dabei immer verhältnismäßig sein.

Volksstimme: Können Fahrzeuge bei der Verfolgung auch gerammt oder mit Nagelketten aufgehalten werden?
Beatrix Mertens: Nagelketten werden im täglichen Dienst nicht eingesetzt. So etwas haben die Funkstreifenwagen gar nicht an Bord. Rammen hört sich sehr martialisch an. Um flüchtende Fahrzeuge zu stellen, kann durchaus auch ein Abdrängen oder das In-den-Weg-Stellen eines Streifenwagens erforderlich sein. Auch hier hat das Abwägen der Verhältnismäßigkeit oberste Priorität.

Volksstimme: Wie werden Polizisten auf solche Situationen vorbereitet?
Beatrix Mertens: Polizisten erwerben zusätzlich zur Fahrerlaubnis auch eine Polizeiberechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen. Zudem werden Fahrsicherheitstrainings angeboten, an denen die Polizisten teilnehmen müssen.