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Das verdienen die Häftlinge im Strafvollzug

25.04.2014, 01:20

In der Regel arbeiten Strafgefangene in einer 34-Stunden-Woche. Die Arbeit ist übrigens Pflicht. Wer diese verweigert, erhält zum Beispiel kein Taschengeld (30 Euro im Monat als Lohnersatzhilfe).

Die Vergütung der Gefangenen erfolgt als Zeit- bzw. Leistungslohn, je nach entsprechend verrichteter Tätigkeit.

Ein Gefangener der Arbeitstherapie erhält 6,72 Euro pro Tag.

Ein ausgebildeter Facharbeiter bis zu 14,93 Euro pro Tag. Das im vergangenen Jahr durchschnittlich gezahlte Arbeitsentgelt betrug 9,41 Euro pro Werktag bzw. 197 Euro pro Monat. Ein Facharbeiter würde bei 25 Werktagen im Monat etwa 374 Euro erhalten. Der schlechteste Verdienst liegt demnach bei 168 Euro im Monat. Er ist zwar steuerfrei, wird aber zum Teil angespart für die Zeit nach der Haft und zur Schuldenregulierung sowie der Tilgung der anteiligen Nebenkosten in der Haft (z.B. Strom für Fernseher)verwendet.

Das Arbeitsentgelt für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte erfolgt nach gesetzlichen Regeln. Untersuchungshäftlinge haben grundsätzlich keine Pflicht zur Arbeit, sie sind davon ausgenommen.